Deutschland

Brandenburg: Zwei Donbass-Helfer verhaftet

Im Land Brandenburg sind am Mittwoch einer Mitteilung der Generalbundesanwaltschaft zufolge zwei Männer verhaftet worden, die seit 2016 Hilfslieferungen in den Donbass organisiert haben. Offenbar handelt es sich dabei um Mitglieder des Vereins "Friedensbrücke", über dessen Verfolgung RT DE mehrmals berichtet hat.
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Die Generalbundesanwaltschaft hat am Mittwoch mitgeteilt, dass sie in Brandenburg zwei Männer hat festnehmen lassen, die beschuldigt werden, seit 2016 Hilfslieferungen für die Volksrepubliken Donezk und Lugansk organisiert zu haben. Dabei handelt es sich den Angaben der Bundesanwaltschaft zufolge um den russischen Staatsangehörigen Suren A. und den deutschen Staatsangehörigen Falko H..

Die Festnahme ist laut Pressemitteilung aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2026 in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland durch Beamte des Bundeskriminalamtes erfolgt. Zudem werden dort Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsucht. 

Offenbar handelt es sich bei den Verhafteten um zwei Personen aus dem Umfeld des Vereins "Friedensbrücke", der seit mehr als einem Jahr von repressiven Maßnahmen der deutschen Strafverfolgungsbehörden betroffen ist. RT DE hatte mehrmals darüber berichtet

Die Bundesanwaltschaft hält in ihrer Pressemitteilung an der Einstufung der beiden Volksrepubliken, die sich seit April 2014 gegen bewaffnete Aggression der ukrainischen Zentralmacht verteidigen mussten, als "terroristische Organisationen" fest. Das Ermittlungsverfahren laufe wegen Verdachts der Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 StGB) in mehreren Fällen.

Die beiden festgenommenen Männer sollen laut der Strafverfolgungsbehörde seit 2016 "herausgehobene Stellungen" in einem Verein eingenommen haben, "der den Transport von Versorgungsgütern und Medizinprodukten, aber auch von Drohnen in den Donbass zugunsten von Milizionären der Volksrepubliken Donezk und Lugansk organisierte".

Die Beschuldigten werden morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

In der Pressemitteilung wird auch die Durchsuchung der Wohnung "einer weiteren Beschuldigten" am 27. Mai 2025 im Landkreis Dahme-Spreewald (Brandenburg) sowie weiterer Objekte in Berlin und Brandenburg erwähnt, die in der selben Sache erfolgt seien.

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