
Freispruch im Prozess zum Garmischer Zugunglück

Fünf Fahrgäste hatte es im Sommer 2022 das Leben gekostet, als ein Zug auf dem Weg nach Garmisch-Partenkirchen bei Burgrain entgleiste. Nun hat das Landgericht München II sein Urteil gesprochen: Die beiden Angeklagten, der verantwortliche Bezirksleiter für die Fahrbahn und der zuständige Fahrdienstleiter, wurden freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Haftstrafen gefordert. Ein Jahr auf Bewährung für den Fahrdienstleiter und zwei Jahre für den Bezirksleiter. Der Verantwortliche für die Fahrbahn habe, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft, Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert, was ein "wiederholtes und systematisches Versagen" darstelle. Der Fahrdienstleiter hätte sich dadurch, dass er eine Meldung eines Lokführers über Auffälligkeiten auf der Strecke am Vortag nicht weitergab, schuldig gemacht. Das Gericht sah bei beiden kein strafbares Verhalten.

Der Zug von München nach Garmisch war in einer Kurve entgleist, eine Böschung heruntergerutscht und auf den Unterbau der Bundesstraße geprallt. Diese Böschung entstand erst durch eine Erweiterung der Bundesstraße etwa 20 Jahre vor dem Unglück. Sicherungsmaßnahmen, um die durch die Böschung entstandene Gefahr auszugleichen, hatten nicht stattgefunden.
Ein weiterer Faktor bei diesem Unglück war der Zustand der Bahnschwellen. Die Betonschwellen waren im Inneren verrottet, was aber durch Augenschein nicht zu erkennen war. Den Verantwortlichen der DB Netz sei, so ergab der Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung, der Zustand der Schwellen bekannt gewesen, sie hätten aber daraufhin keine Maßnahmen ergriffen. Auch ein schon 2022 erstellter Bericht der Gewerkschaft der Lokführer zum Unglück kam zu diesem Schluss.
Über Jahrzehnte hinweg, so die Kritik, die auch von der Fahrgastvereinigung Pro Bahn geteilt wird, habe die Bahn möglichst wenig ins Netz investiert. Bis zum Verkauf an den dänischen Logistikkonzern DSV hatte der Konzern Deutsche Bahn AG viel in den Ausbau der Logistiktochter Schenker investiert, die weltweit tätig ist, und weniger in die Infrastruktur der Eisenbahn.
Allerdings standen weder die Chefs der DB Netz noch die der DB insgesamt in München vor Gericht, und der Handlungsspielraum der örtlichen Untergebenen war begrenzt. Wesentlich mehr, als eventuell eine weitere Langsamfahrstrecke einzurichten, wäre vermutlich auch dem Bezirksleiter Fahrbahn nicht möglich gewesen.
Inzwischen wurden bundesweit zwei Millionen der betroffenen Betonschwellen ausgetauscht. Die Infrastruktur der Bahn sollte durch Mittel aus der Billionenschuld endlich wieder funktionstüchtig gemacht werden, zumindest insoweit, dass fertig geplante Projekte umgesetzt werden. Zuletzt wurde aber bekannt, dass schon jetzt einige dieser Projekte gestrichen wurden.
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