
Bundesgerichtshof: Nord-Stream-Anschlag erfolgte wohl im Auftrag der Ukraine
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte in einer Pressemitteilung, dass die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im Jahr 2022 laut BGH-Ermittlungsstand das Ergebnis einer von einer ausländischen Regierung angeordneten Operation eines "Geheimdienstes" war. Dies geht aus einem Urteil hervor, das die Fortsetzung der Untersuchungshaft für den Hauptverdächtigen anordnet.
Der Gerichtsbeschluss vom 10. Dezember, der in der Pressemitteilung vom Donnerstag erläutert wurde, weist vordergründig eine Berufung gegen die Untersuchungshaft des 49-jährigen Verdächtigen zurück, der von den Medien als ehemaliges Mitglied der ukrainischen Spezialeinheiten, Sergei Kusnezow, identifiziert wurde. In der Mitteilung heißt es:

"Nach seiner Entscheidung [des BGH] steht entgegen dem Beschwerdevorbringen einer Strafverfolgung des ukrainischen Beschuldigten, sollte er an dem Sabotageakt im Auftrag eines Geheimdienstes eines fremden Staates beteiligt gewesen sein, die aus der völkerrechtlichen Staatenimmunität resultierende allgemeine Funktionsträgerimmunität nicht entgegen. Denn diese gilt bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten nicht."
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen bestehe laut dem BGH "eine hohe Wahrscheinlichkeit" dafür, dass der Beschuldigte an der mutmaßlichen Sprengung der Pipelines beteiligt gewesen sei "und sich dadurch jedenfalls wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Zerstörung von Bauwerken und mit Störung öffentlicher Betriebe strafbar gemacht habe", so die Darlegung in dem 30-seitigen Beschlusspapier.
Zur dargelegten These der geheimdienstlichen Einflüsse heißt es dreieinhalb Jahre nach dem Terroranschlag:
"Hinzu kommt, dass die Tat erhebliche internationale Bezüge aufweist. Daraus resultiert die Notwendigkeit spezieller und besondere Sachkunde erfordernder Auslandsermittlungen. Auch deshalb erscheint eine Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt geboten."
Der inhaftierte Mann soll laut den Ermittlern eine kleine Gruppe ukrainischer Saboteure angeführt haben, die eine Jacht gemietet und mit kommerzieller Tauchausrüstung Sprengstoff an den Pipelines in der Ostsee angebracht haben sollen. Er wurde im August 2025 in Italien festgenommen, um im November dann an Deutschland ausgeliefert zu werden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm "verfassungsfeindliche Sabotage" vor, da er eine wichtige Energieversorgungsroute unterbrochen habe.
Die Verteidigung hatte zuvor "funktionale Immunität" geltend gemacht und argumentiert, dass die Pipelines in internationalen Gewässern im Kontext des Ukraine-Russland-Konflikts ein "legitimes militärisches Ziel" darstellten.
Der dritte Strafsenat sieht nun unter anderem den dringenden Tatverdacht des Ukrainers, Fluchtgefahr sowie die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft gegeben, um dabei jedoch weiterhin zu argumentieren:
"Anders als mit der Haftbeschwerde geltend gemacht wird, kann sich der Beschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht ('Kombattantenprivileg") als Rechtfertigungsgrund berufen. Denn dieses erfasst zum einen verdecktes Handeln von Militärangehörigen nicht, zum anderen waren die Pipelines zivile Objekte. Der 3. Strafsenat hat offengelassen, ob deshalb auch der Tatverdacht eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch gegeben ist."
Ein weiterer Verdächtiger in der Causa Nord Stream, der als Tauchlehrer Wladimir Schurawljow identifiziert wurde, wurde Ende September des Vorjahres in Polen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen. Im Oktober lehnte dann ein Warschauer Bezirksgericht jedoch ein deutsches Auslieferungsersuchen ab und ordnete seine Freilassung an.
Russland hat seit jeher tiefe Skepsis darüber geäußert, dass eine kleine, kriminelle Gruppe ohne direkte staatliche Unterstützung eine derart komplexe Operation in von der NATO kontrollierten Gewässern durchführen könnte. Moskau hat außerdem die mangelnde Transparenz kritisiert und EU-Beamten vorgeworfen, private "Sündenböcke" zu benutzen, um die wahren Umstände der Anschläge im Jahr 2022 zu vertuschen.
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