
Satire erlaubt: David Bendels gewinnt Prozess gegen Nancy Faeser in zweiter Instanz

Von Wladislaw Sankin
Was ein satirisches Meme so auslösen kann! Der Chefredakteur des AfD-nahen Deutschland-Kuriers, David Bendels, hatte im Jahr 2024 die damalige Innenministerin Nancy Faeser mit einer Fotomontage auf X verspottet und wurde daraufhin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun sprach das Landgericht Bamberg den Journalisten in der zweiten Instanz frei.
Faeser trug auf dem Bildchen ein manipuliertes Plakat mit dem Schriftzug "Ich hasse Meinungsfreiheit" in der Hand. Die Innenministerin erkannte in dem Spottbild keine Satire und klagte Bendels an – und das mit Erfolg. RT DE berichtete hierzu mehrmals, denn der Fall war genauso aufsehenerregend wie absurd. Der Chefredakteur ging in die Berufung und gewann an diesem Mittwoch.

Für das Amtsgericht war die Fotomontage eine bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptung. Der Vorsitzende Richter am Landgericht hingegen erkannte, dass der Post mit Blick auf den Gesamtkontext durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah das so – er hatte, wie auch die drei Verteidiger des Angeklagten, auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils plädiert.
Nach Auffassung des Landgerichts ist der Post weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend. Auch hanebüchene Äußerungen wie die, dass eine Bundesministerin die Meinungsfreiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit selbst gedeckt.
"Das ist ein wichtiges Grundsatzurteil, das nicht nur die Person David Bendels betrifft", sagte der freigesprochene Publizist in der Verhandlung. Bendels' Anwälte hatten zuvor scharfe Kritik sowohl an der Ministerin als auch an der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht geübt. Die Urteilsbegründung des Amtsgerichts sei "fernstliegend" gewesen, teilte Strafverteidiger Michael Baitinger mit.
Laut Rechtsanwalt Peter Richter war die Rechtslage von Anfang an eindeutig: "Es war klar, dass spätestens in den oberen Instanzen dann der Freispruch erfolgen wird." Deswegen lohne es sich für jeden Bürger, für seine Rechte zu kämpfen. "Ich denke, dieser Fall zeigt sehr deutlich: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt", sagte er im Gespräch mit RT DE.
Nach der fast dreistündigen Verhandlung konnte David Bendels seine Freude kaum verbergen. Lange stand er im Gerichtssaal noch im Zentrum einer Menschentraube aus Reportern und Bloggern und gab Interviews. Wie auch sein Magazin stammten sie hauptsächlich aus dem rechtskonservativen Milieu. Er lobte die Richter für ihren gesunden Menschenverstand: "Jeder vernünftige Jurist, aber auch jeder normale Bürger, musste so entscheiden oder hätte so entscheiden müssen."

Aus dem Gerichtssaal sei ein gutes Signal in die Republik gesendet worden. "Natürlich ist das noch ein langer, steiniger Weg und der Kampf für die Presse- und Meinungsfreiheit wird ja auch niemals beendet sein", mahnte Bendels.
Auch der AfD-Politiker im EU-Parlament Petr Bystroň kam zu der Verhandlung, um seine Unterstützung für den Deutschlandkurier-Chefredakteur zu äußern. Auch er sieht sich als Opfer der Justiz, nachdem er während einer Wahlkampagne wegen angeblicher Nazi-Verherrlichung aufgrund eines satirischen Merkel-Memes angeklagt worden war. In der ersten Instanz verlor er das Verfahren, und setzt seine Hoffnungen nun auf den Berufungsprozess.
In dem besagten Meme verabschiedete Merkel den ukrainischen Ex-Botschafter Andrej Melnyk nach seiner Absetzung mit einem Hitlergruß. Melnyk ist für seine Sympathien für den ukrainischen Faschisten und Hitler-Kollaborateur Stepan Bandera bekannt.
"Ich gehe davon aus, dass auch dieses Urteil aufgehoben wird, weil es hat überhaupt keine Grundlage", versicherte Bystroň im Gespräch mit RT DE. Sein Meme sei genauso durch die in der Verfassung verankerte Meinungsfreiheit geschützt. Er sei zuversichtlich, dass er die Berufung gewinnt. "Wenn nicht, dann hat die Justiz überhaupt keine Berechtigung mehr, hier in Deutschland als Justiz bezeichnet zu werden."
In dem Freispruch für Bendels sieht er allerdings keinen Anlass zum Jubeln. Dass es überhaupt zu dem erstinstanzlichen Urteil kommen konnte, sei bereits ein Skandal. Auch wenn ein Chefredakteur eine kritische Karikatur veröffentlicht, sei dies durch die Pressefreiheit gedeckt.

Bystroň erinnerte auch daran, dass der Staatsanwalt in der ersten Instanz acht Monate Freiheitsentzug gefordert hatte: "Nicht auf Bewährung, acht Monate Knast für einen Chefredakteur!", empörte er sich. "Für Sachen, die absolut legal, legitim sind, die der Job der Presse sind." Dem vorherigen Urteil, das für Bendels sieben Monate auf Bewährung vorsah, müsse man nachgehen.
Vor dem Gerichtsgebäude haben die Unterstützer David Bendels diesen mit einem Banner begrüßt, das den Schriftzug "Wir kämpfen für die Meinungsfreiheit" trug. Befreundete Journalisten und Politiker machten ein gemeinsames Foto. Auf kleineren Plakaten ging die Meme-Offensive mit zwei Protagonisten der Gerichtsverhandlung weiter. Die Innenministerin stellte man weinend mit einem Schild in der Hand dar, auf dem stand: "Mein totalitärer Kampf gegen die Presse- und Meinungsfreiheit ist krachend gescheitert." Bendels hingegen setzte man nun als "Faeser-Besieger" in Szene.
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