
Faeser scheitert an der Meinungsfreiheit – Memes-Berufungsprozess endet mit Freispruch
Das Amtsgericht Bamberg verurteilte im April des Vorjahres den Journalisten David Bendels wegen vermeintlicher Verleumdung der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung. Er hatte ein Foto von Faeser als sogenanntes Meme publiziert. Der Chefredakteur des Deutschland-Kurier wurde heute im Berufungsprozess vom Vorwurf der bewussten Diffamierung freigesprochen.

Der Chefredakteur und Journalist David Bendels war im Vorjahr laut Faeser-Anzeige vorgeworfen worden, im Februar 2023 über den X-Kanal des Deutschland-Kuriers ein bearbeitetes, vermeintlich eindeutig diffamierendes Foto von Faeser veröffentlicht zu haben. Darauf war die Ex-Bundesinnenministerin mit einem Schild in der Hand abgebildet, auf dem der Satz stand: "Ich hasse die Meinungsfreiheit!".
Auf dem echten Bild hatte sie ein Schild mit der Aufschrift "We remember" (Wir erinnern) in die Kamera gehalten. Anlass war der damalige internationale Holocaust-Gedenktag.
Es erfolgte ein Verfahren samt Verurteilung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe. Zur Anwendung kam dabei der sogenannte "Majestätsbeleidigungsparagraf" 188 des deutschen Strafgesetzbuches.
In einer damaligen Stellungnahme gegenüber RT DE erklärte der betroffene Journalist, er könne in dem Urteil nur erkennen, dass das Strafrecht in Deutschland "gezielt zur Einschüchterung von Regierungskritikern und alternativen Medien eingesetzt wird". Es sei für ihn vollkommen absurd, aus einer satirischen Meinungsäußerung eine strafwürdige "Verleumdung" zu konstruieren.
Das zuständige Landgericht Bamberg hat in seinem heutigen Urteil nun die bis dato geltende Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg aufgehoben.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht erklärte den Anwesenden im Saal, der X-Post sei mit Blick auf den Gesamtkontext eindeutig durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft argumentierte ebenfalls, dass in der Beurteilung die Meinungsfreiheit zu berücksichtigen sei. Die drei Verteidiger des Angeklagten plädierten final erfolgreich auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils.
"Das ist ein wichtiges Grundsatzurteil, das nicht nur die Person David Bendels betrifft", so der freigesprochene Publizist zuvor in seiner Erklärung in der Verhandlung.
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