Deutschland

Denunziationsportal HateAid: Strack-Zimmermann rät zum Durchhalten und Weitermachen

Angesichts der Sanktionen gegen die Betreiberinnen des Denunziationsportals HateAid seitens der USA rät die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann zur Fortsetzung der Arbeit. Strack-Zimmermann profitiert ebenso wie HateAid von der wachsenden Repression in der EU und in Deutschland.
Denunziationsportal HateAid: Strack-Zimmermann rät zum Durchhalten und Weitermachen© Screenshot

Die Rüstungslobbyistin und FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann rät den Geschäftsführerinnen des staatlich geförderten Denunziationsportals HateAid zum Durchhalten und Weitermachen. 

Die USA haben die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid, Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg, mit einem Einreiseverbot belegt. Nach Auffassung der USA handelt es sich bei Ballon und von Hodenberg um radikale Aktivistinnen, die Zensurmaßnahmen durchführen und deren Aktivitäten sich gegen die Demokratie sowie die Grundsätze der Meinungsfreiheit richten. 

Strack-Zimmermann sieht das anders. HateAid leiste wichtige Arbeit und schütze die Demokratie im Netz, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Angriffe von außen zeigten, dass Europa mehr denn je selbstbewusst und entschlossen auftreten müsse, ergänzte sie. Die USA hingegen sehen die EU immer stärker in Richtung Totalitarismus driften. Die EU kehre demokratischen Prinzipien den Rücken. 

Auslöser für den Streit zwischen den USA und der EU, der zur Sanktionierung der Geschäftsführerinnen des Denunziationsportals sowie des ehemaligen EU-Kommissars Thierry Breton geführt hat, ist der Digital Services Act der EU, der die Betreiber großer Internetplattformen zur zeitnahen und eigenständigen Entfernung "illegaler Inhalte" wie beispielsweise "Hassrede" verpflichtet.

Die USA sehen in dem Gesetz eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine gezielte Benachteiligung von US-Konzernen. Im Internet gemachte Aussagen sollen von den Plattformen auch dann zensiert werden, wenn sie strafrechtlich nicht relevant sind. Die Begriffe sind zudem schwammig. Was Hass und Hetze ist, ist nicht definiert. 

Eine Gefahr sehen die USA und die Kritiker des Digital Services Act zudem darin, dass die EU-Kommission eine eigene Zensurbehörde geschaffen hat. Eine Behörde legt die Regeln für Zensur und damit die Grenzen der Meinungsfreiheit in der EU fest. Damit wird die ohnehin schon bestehende Tendenz, dass einzig die von Brüssel ausgegebenen Narrative als wahr, alles andere aber als zu löschende Desinformation gilt, weiter verstärkt. Eine offene Diskussion zu Themen wie dem Ukraine- und Nahost-Konflikt ist in EU-Ländern wie Deutschland schon jetzt kaum noch möglich, ohne Gefahr zu laufen, sich strafbar zu machen. 

Dass Strack-Zimmermann die antidemokratischen Aktivistinnen von HateAid unterstützt, ist wenig verwunderlich. Strack-Zimmermann verklagt ihre Kritiker in großem Umfang und profitiert davon höchstwahrscheinlich auch finanziell. In ihrer Zeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestags gab Strack-Zimmermann monatlich rund 250 Strafanzeigen auf.

Möglich gemacht hat das eine Verschärfung des Strafgesetzes. Mit der Einführung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung im Jahr 2021 entstand eine Zwei-Klassen-Justiz in Deutschland. Zwar kann Strack-Zimmermann ihre Kritiker verklagen ‒ sie allerdings kann weiter beleidigen, denn sie ist durch ihre Immunität als Abgeordnete vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. Davon macht Strack-Zimmermann umfangreich Gebrauch. Sowohl Strack-Zimmermann als auch HateAid profitieren von zunehmenden Repressionen in der EU. 

Zu den Sanktionen von Wissenschaftlern und kritischen Journalisten seitens der EU hat sich Strack-Zimmermann bisher nicht geäußert. Die EU sanktioniert Journalisten, wenn sie von den von Brüssel vorgegebenen Narrativen abweichen. Ziel der Sanktionen ist die Vernichtung der sozialen und wirtschaftlichen Existenz der Betroffenen. Die Sanktionen werden von der EU-Kommission ohne gerichtliches Verfahren, ohne Anhörung der Betroffenen und ohne eine Aufschub gewährende Einspruchsmöglichkeit verhängt.

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