
VG Berlin: Merz muss offenlegen, welche Staatsanwaltschaften auf seine Anzeigen hin ermitteln

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Dienstag in einem vom Tagesspiegel betriebenen Eilverfahren Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verpflichtet, offenzulegen, welche Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet auf seine zahlreichen Beleidigungsanzeigen hin gegen Bürger ermitteln.
Wie der Tagesspiegel selbst mitteilt, darf das Bundeskanzleramt nicht länger geheim halten, welche Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen einer sogenannten Politikerbeleidigung mit Bezug zum Bundeskanzler führen. Es muss der Presse nun Auskunft darüber geben, welche Strafverfolgungsbehörden im Bundesgebiet wegen eines Delikts nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) Kontakt zur Regierung aufgenommen haben und unter welchen Aktenzeichen jeweils ermittelt wird. Damit würden "erstmals systematische Recherchen zu den Merz-Fällen" ermöglicht.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, das Kanzleramt kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Paragraf 188 des deutschen StGB stellt seit einigen Jahren "Personen des politischen Lebens" unter besonderen Schutz gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede. Dabei drohen wegen Beleidigung eines Politikers bis zu drei Jahre Haft.
Justiz und Polizei treten in diesen Verfahren regelmäßig an betroffene Politiker heran und fragen, ob ein Strafantrag gestellt oder der Strafverfolgung insgesamt widersprochen wird. Schätzungen zufolge gibt es pro Monat rund 20 bis 30 derartiger Anfragen an das Bundeskanzleramt. Nach Informationen des Tagesspiegel verzichtet Merz zwar auf Strafanträge, widerspricht den Ermittlungen aber auch nicht, die dann vermutlich meist weitergeführt werden.
Anfang Dezember wurde bekannt, dass Merz über eine Abmahnkanzlei rund 5.000 Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigung seiner Person erstattet hatte.
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