
Gerichtsurteil: Verbot der rechtsextremen "Hammerskins Deutschland" aufgehoben

Die rechtsextreme Gruppierung "Hammerskins Deutschland" wurde im September 2023 in Deutschland verboten. Das Verbot betraf auch deren regionale Ableger und die Teilorganisation "Crew 38". Am Freitag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot per Gerichtsentscheidung aufgehoben.
2023 war die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser mittels Razzien bei Mitgliedern in zehn Bundesländern gegen die "Hammerskins" vorgegangen. Die Organisation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, lautete damals die Begründung für das Verbot.

In Deutschland gibt es nach Angaben des Verfassungsschutzes rund 130 Hammerskin-Angehörige. Ursprünglich stammt die Neonazi-Organisation aus den USA. Anfang der 1990er Jahre wurde sie auch in Deutschland gegründet.
Am Freitag gab das ZDF die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts für die Verbotsaufhebung wieder. Demnach habe das Verbot gegen die rechtsextreme Organisation keinen Bestand, weil das Innenministerium nicht genug Beweise vorgelegt habe, "dass tatsächlich eine bundesweite, tonangebende Ebene bei der Neonazi-Gruppierung bestanden hat". Laut Auffassung der Richter habe das Ministerium gar nicht geprüft, ob die Hammerskins verfassungsfeindlich gesinnt seien.
Von Bedeutung sei auch, dass das Bundesinnenministerium gemäß dem Vereinsgesetz nur überregional aktive Vereine verbieten könne. Sollte also eine Untergruppe nur in einem Bundesland wirken, sei das Bundesministerium nicht befugt, ein Verbot auszusprechen. Verbotsverfügungen oblägen in dem Fall der Zuständigkeit der Länder.
Die Hammerskins wurden 1986 von sogenannten "White Supremacists" (weiße Rassisten) in Texas gegründet. International organisieren sich die mittlerweile in vielen Staaten existierenden Gruppen in der sogenannten Hammerskin Nation (HSN). Wikipedia zufolge handelt es sich um eine "weltweite, konspirative, neonazistische Kaderorganisation".
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