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Magdeburger Terrorverdächtiger: Einer von Baerbocks Afghanen?

Wer ist der junge Mann, der am Freitag in Magdeburg festgesetzt wurde, um ihn an der Begehung eines Anschlags zu hindern? Und was verbirgt sich hinter der vagen geografischen Bezeichnung "Zentralasien"? Es sind noch viele Fragen offen.
Magdeburger Terrorverdächtiger: Einer von Baerbocks Afghanen?© Urheberrechtlich geschützt

Langsam werden weitere Details über den 21-Jährigen bekannt, der am Freitag in Magdeburg festgenommen wurde. So bestätigte die Innenministerin Sachsen-Anhalts Tamara Zieschang, der Mann habe sich zunehmend radikalisiert und sich für Waffen sowie Schießtraining interessiert. Er habe, so der MDR, Anfang Dezember ein Waffengeschäft in Magdeburg besucht, allerdings ohne etwas zu kaufen. Im Streit mit anderen Berufsschülern habe er Anschläge glorifiziert – was klar darauf hinweist, dass er schon länger unter Beobachtung stand. Er soll einen Anschlag mit einem Lkw auf eine größere Menschenmenge geplant haben (die Frage, woher er die Ausbildung hat, einen Lkw zu fahren, was heute nicht mehr so einfach ist, wie es vor 30 Jahren einmal war, ist auch ungeklärt).

Nun soll er nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz über eine Abschiebungsanordnung abgeschoben werden. Die Abschiebungsanordnung kann "aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" von der obersten Landesbehörde erlassen werden; sie ist sofort vollziehbar. Ein entsprechender Antrag kann jedoch die Vollziehung bis zum Prozessende aussetzen.

Theoretisch könnte er sich also demnächst in einem Flugzeug zurück nach "Zentralasien" befinden. Nun aber die interessanten Punkte bei diesem Fall. Der erste ist, dass vergleichsweise viel Zeit zwischen Ingewahrsamnahme und ersten Medienberichten über den Vorfall lag. Denn immerhin war der Mann bereits am Freitag in Gewahrsam genommen worden, der erste Bericht erfolgte aber erst am Montag.

Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Presseinformation des Innenministeriums oder der Generalstaatsanwaltschaft, was für Vorgänge im Zusammenhang mit Terrorismus sehr ungewöhnlich ist – man vergleiche das mit den Festnahmen im Zusammenhang mit dem Rollatorputsch, die gleichsam vor laufenden Kameras stattfanden. Erst nach der Medienberichterstattung kam eine Bestätigung durch das Innenministerium des Bundeslandes.

Nun heißt es, der Verdächtige sei mit einem Visum eingereist und mache eine Ausbildung zum Pfleger. Er stamme aus "Zentralasien". Nachdem er 21 ist und damit nicht mehr unter den Jugendschutz fällt, ist diese Schweigsamkeit auffällig. Warum sollte es ein Problem sein, das Land zu benennen, aus dem er eingereist ist? Und auf welcher Grundlage erhielt er ein Visum, das offenkundig zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland berechtigte (mit einem Touristenvisum einzureisen und dann eine Ausbildung zu beginnen, ist nicht möglich)?

Es gäbe die Möglichkeit, dass er nach einer entsprechenden Prüfung von Deutschkenntnissen und unter Vorlage eines bereits bestehenden Ausbildungsvertrags ein Visum erhalten hätte. Das gilt auch für "Zentralasien". Allerdings ist er nach Angaben des Innenministeriums im Juni 2024 eingereist und hat die Ausbildung im März dieses Jahres begonnen. Im Universitätsklinikum Magdeburg beginnt die Ausbildung in der Pflege auch am 1. März, nicht nur am 1. September, aber die Spanne zwischen Einreise und Ausbildungsbeginn ist so lang, dass sie schwer erklärt werden kann, denn wovon hat er in der Zwischenzeit gelebt, und wie ist diese Spanne mit den Bedingungen für ein Ausbildungsvisum vereinbar?

Es liegt also zumindest nahe, dass das Visum aus einem anderen Grund erteilt wurde. Die Variante Deutschrusse/Kasachstan, die im Zusammenhang mit dieser Unterbrechung denkbar wäre, fällt aus, weil er dann kein Visum benötigt hätte – und auch nicht abgeschoben werden könnte. Die andere denkbare Variante, in der ein Visum ohne einen Ausbildungsvertrag erteilt worden wäre, führt aber nach Afghanistan und zu den Visa, die über die deutsche Botschaft in Pakistan erteilt werden.

Auch im Juni 2024 kamen Afghanen mit Aufnahmezusagen nach Deutschland. Nicht in einem Charterflugzeug, aber mit Linienflügen von Islamabad nach Deutschland. Es gibt wenige Gründe, die erklären würden, warum mit Informationen über diesen Verdächtigen so sparsam umgegangen wird. Der einleuchtendste Grund ist, dass es sich bei ihm um einen der unter Ministerin Annalena Baerbock eingeflogenen Afghanen handelt. Das wäre so explosiv, dass sowohl das ungewöhnlich lange Schweigen über die Ingewahrsamnahme selbst als auch die Hartnäckigkeit bei der Nichtbenennung des Herkunftslandes erklärt wären. Immerhin ist auch die SPD Teil der Koalitionsregierung in Sachsen-Anhalt, wie auch im Bund, aber als Teil der Ampelkoalition eben auch mitverantwortlich für die Afghanistan-Flüge.

Mehr zum Thema – Magdeburg: 21-Jähriger in Gewahrsam ‒ Anschlagspläne?

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