
Magdeburg: 21-Jähriger in Gewahrsam ‒ Anschlagspläne?

In Magdeburg wurde am vergangenen Freitag nach Pressemeldungen ein 21-Jähriger in Polizeigewahrsam genommen, weil er Anschlagspläne geäußert haben soll. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte, es könne eine islamistische Motivation zugrunde liegen. Nach Aussagen der Sprecherin befindet er sich weiterhin in Gewahrsam.
Nach dem Polizeigesetz Sachsen-Anhalt ist eine Ingewahrsamnahme für maximal zwei Wochen möglich, muss aber "sofort richterlich überprüft werden" (§ 37 SOG LSA). Voraussetzung für den Gewahrsam ist die "unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit".

Da der Gewahrsam immer noch andauert, dürfte inzwischen eine richterliche Überprüfung stattgefunden haben. Das bedeutet jedenfalls, dass ausreichend Belege für die geäußerten Tatpläne vorlagen, um einen Richter davon zu überzeugen.
Nach Angaben der Bild-Zeitung soll es sich bei dem Verdächtigen um einen Mann aus Zentralasien handeln, also womöglich um einen Afghanen.
Es ist noch nicht einmal ein Jahr her, dass der Saudi-Araber Taleb al-Abdulmohsen mit einem geliehenen Wagen in eine Gasse des Magdeburger Weihnachtsmarktes raste und dabei sechs Menschen tötete. Abdulmohsen steht mittlerweile vor Gericht. Vor dem Anschlag hatte er als Psychiater in einer Klinik gearbeitet. Ein islamistischer Hintergrund war bei ihm nicht gegeben.
Anders ist das bei den fünf Männern, die ebenfalls am Freitag im niederbayrischen Dingolfing verhaftet wurden. Sie sollen ebenfalls einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben. Der Älteste der fünf, ein ägyptischer Autohändler, soll als Vorbeter einer Moschee die übrigen angestiftet haben.
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