
BSW-Verleumdungsklage eingestellt – Robert Habeck muss 12.000 Euro zahlen

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den gescheiterten Kanzlerkandidaten Robert Habeck eingestellt. Dem Grünen-Politiker wurde seitens der Partei BSW vorgeworfen, bei einer Veranstaltung am 30. August vergangenen Jahres "inhaltlich unzutreffende Tatsachen" über Sahra Wagenknecht und ihre Partei aufgestellt zu haben. Das BSW klagte daraufhin wegen Verleumdung. Nun teilte die zuständige Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung mit, dass das laufende Verfahren gegen eine fünfstellige Summe eingestellt wird. Diese Auflage habe "Dr. Robert Habeck fristgerecht erfüllt".
Ursprung der Verleumdungsklage ist der Inhalt von Aussagen des Ex-Ministers bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen im August des Vorjahres. Habeck erklärte den Anwesenden in dem für ihn typischen Empörungsduktus:
"Niemand in der Bundesregierung, ich meine, wir machen nicht alles richtig und wir streiten uns schön, aber korrupt gekauft ist niemand. Im Unterschied zu AfD und BSW, von denen jeder weiß, dass sie […] von Moskau, von Putin bezahlt werden."

Habeck wiederholte dann diese Unterstellung an anderer Stelle, um diesmal zu behaupten:
"Sich aber für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Trollarmeen aufzubauen, eine Meinung gekauft zu bekommen, das ist widerlich. Und das gehört sich nicht. Und wir wissen, dass AfD und BSW genauso bezahlt werden."
Sahra Wagenknecht warf er zudem vor, noch im Jahr 1989 in die SED eingetreten zu sein und die "Demokratie mit Gummihandschuhen" anzufassen.
Die zuständige Justizbehörde ermittelte dann nach einer Strafanzeige des BSW seit März dieses Jahres gegen Habeck wegen "des Anfangsverdachts der Verleumdung sowie im Fall von Wagenknecht wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens". In der heutigen Mitteilung heißt es seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Dresden:
"Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren mit Zustimmung des Landgerichts Dresden und von Dr. Robert Habeck gemäß § 153a Abs. 1 Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine endgültig eingestellt."
Die Überweisungen der jeweiligen 4.000 Euro wurden laut der Mitteilung bereits "fristgerecht erfüllt". Welche Organisationen sich zum Jahresende an dieser überraschenden Bonussumme erfreuen können, ist unbekannt. Hätte der eitle Politiker die geforderte Summe nicht gezahlt, wäre es voraussichtlich zur Anklage vor dem Dresdner Landgericht gekommen. Dem kam Habeck nun zuvor und entging damit einem öffentlichen Prozess.
Zur Begründung des abgeschlossenen Verfahrensverlaufes erklärt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft:
"Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen sind."
Im Abschlusssatz wird explizit betont, dass für den Kinderbuchautoren jedoch "die Unschuldsvermutung weiterhin uneingeschränkt gilt".
Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Absicht informiert, ein Strafverfahren gegen Habeck einzuleiten, und einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung seiner Immunität gestellt. Der Bundestag lehnte den Antrag jedoch ab.
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