
Deutscher Zoll erleidet Schlappe bei Schiffsbeschlagnahme

Anfang des Jahres war es einer der Vorfälle, mit denen das Thema der "Schattenflotte" groß aufgezogen wurde: Der Tanker Eventin erlitt eine Havarie in der Ostsee. Die gesamte Elektrik des Schiffes war ausgefallen. Da dies in einem Bereich der Fahrrinne geschah, für die das deutsche Seeamt zuständig ist, wurde es, nach einer seerechtlichen Anordnung, nach Rügen geschleppt.
Das wurde dann als Sanktionsverstoß gedeutet, auch wenn das transportierte Öl, das für Indien bestimmt war, sich die ganze Zeit über nicht auf deutschem Boden befunden hat (Schiffe sind exterritorial und gelten als Territorium des Flaggenstaats). Zum Zeitpunkt, als die Eventin nach Rügen geschleppt wurde, stand sie auf keiner Sanktionsliste, das geschah dann erst in der Folge.

Das Schiff wurde festgesetzt, und im April dieses Jahres beschloss dann der Zoll, Schiff und Fracht zu beschlagnahmen. Wie der NDR aktuell schreibt: "Mit der Einziehung des Tankers und des Öls wollten deutsche Behörden ein Zeichen setzen, dass man den russischen Öltransporten durch die Ostsee nicht tatenlos zusieht".
Der Eigner des Schiffes, die Laliya Shipping Corp. auf den Marshallinseln, hat gegen die Listung auf der Sanktionsliste geklagt. Man habe "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren". Die Einfahrt in deutsche Hoheitsgewässer sei aufgrund des "technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt".
Tatsächlich wäre, nachdem eine entsprechende Weisung ergangen war, eine Weigerung ein Rechtsverstoß gewesen. Der technische Grund hierfür ist, dass die zentrale Fahrtroute in der Ostsee nicht sehr breit, aber dicht befahren ist und daher ein defektes Schiff nicht einfach liegen bleiben kann. Zudem ereignete sich die Havarie zu einem Zeitpunkt, als Stürme angesagt waren.
Die Eigner klagten auch gegen die Beschlagnahme; das Finanzgericht Greifswald hatte die Einziehung vorläufig, bis zur Entscheidung im Hauptverfahren, blockiert. Der Zoll zog dagegen vor den Bundesfinanzhof. Der hat nun die Greifswalder Entscheidung bestätigt.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist, auch wenn es sich um eine vorläufige handelt, eine ziemliche Rüge für die Stralsunder Zollbehörde. Es sei "rechtlich unklar, ob das nach der EU-Sanktionsverordnung verbotene "Verbringen in die Union" auch dann vorliegt, wenn ein Schiff manövrierunfähig ist und ohne eigenen Willensentschluss in EU-Gewässer driftet". Außerdem seien "zugunsten des Tankers völkerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen [...], darunter das Nothafenrecht und das in Art. 17 bis 18 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen verankerte Recht auf friedliche Durchfahrt." Die Sanktionsverordnung sehe in Notsituationen das Anlaufen eines sicheren Hafens vor; dann müsse nach dem Zweck der Regelung auch das Wiederauslaufen samt Fracht gestattet sein.
Umweltschützer monieren, dass der Tanker immer noch, samt Fracht, vor Rügen liegt. Das Bundesfinanzministerium habe aber, so der mecklenburgische Umweltminister Backhaus, nach anderen Liegeplätzen gesucht. "Im Ergebnis musste festgestellt werden, dass es in Deutschland keinen geeigneten Hafen für eine Verlegung der 'Eventin' gibt und die derzeitige Position die Vorzugsvariante darstellt". Bisher beharrt das Bundesfinanzministerium weiter auf seiner Rechtsauffassung, die dazu führt, dass das Schiff auch in den kommenden Winterstürmen vor Rügen liegen bleibt.
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