"Kein öffentliches Interesse": Merz-Anwälte wiegeln Fragen zu Massenklagen des Kanzlers ab

Bundeskanzler Merz versucht systematisch, eine Debatte über seine Massenklagen wegen Beleidigung zu verhindern, berichtet der Tagesspiegel auf Grundlage eigener Recherchen. Laut Auffassung der von Bundeskanzler Merz in dieser Angelegenheit beauftragten Rechtsanwälte, besteht "kein gesteigertes öffentliches Interesse" an diesen Ermittlungsverfahren. Damit wird begründet, warum ein bereits im Juli gestellter Eilantrag vom Berliner Verwaltungsgericht zurückgewiesen werden soll. Die Entscheidung über den Antrag steht aus, wird aber noch im Dezember erwartet. Es bestehe in diesem Zusammenhang zudem keine grundsätzliche Auskunftspflicht von Abgeordneten.
Inzwischen ist Merz allerdings nicht mehr einfach nur Abgeordneter, sondern Bundeskanzler. Doch auch in dieser Funktion gibt sich Merz weiter zugeknöpft. Wer im Auftrag oder zumindest mit Zustimmung des Kanzlers gegen wen aufgrund welcher Anschuldigungen ermittelt, lässt das Kanzleramt weiter im Dunkeln. Auch im Dunkeln bleibt, ob sich Merz an den durch Klagen erzielten Strafzahlungen selbst bereichert. Angeblich stiftet er die Entschädigungszahlungen an Einrichtungen in seinem Wahlkreis. Belege gibt es dafür keine.
Die Auffassung der Merz-Anwälte, es gebe kein gesteigertes öffentliches Interesse, ist erstaunlich, denn es gibt seit geraumer Zeit eine breite Diskussion über die Klagefreudigkeit von Politikern. Allein Friedrich Merz ließ rund 5000 Strafanträge stellen. Er kooperierte dazu mit einer Abmahnagentur, der sich auch andere Mitglieder des Bundestages bedienen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner ist ebenfalls Kundin bei der Abmahnagentur "So done", die auch für Merz tätig ist.
Nach einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2021 stieg die Anzahl der Klagen von Politikern gegen Bürger rapide an. Der Paragraf 188 StGB wurde um das Delikt der Politikerbeleidigung erweitert. Die öffentliche Beleidigung und Herabwürdigung eines Politikers kann nun mit bis zu 3 Jahren Haft geahndet werden. Bei Verleumdung und übler Nachrede liegen die Strafen noch höher.
Dadurch wurde eine schon zuvor bestehende Schieflage weiter zu Ungunsten der Bürger verschoben, denn Politiker sind vor Klagen gegen sie geschützt. Bei Redebeiträgen ist die Immunität absolut, kann also nicht aufgehoben werden. Während also Merz, Strack-Zimmermann und Co. nach Herzenslaune beleidigen dürfen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen, greifen sie ihren Kritikern gegenüber zum Mittel der Strafverfolgung.
Die sich in den sozialen Netzwerken äußernde Wut über deutsche Politiker ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass ein echter zivilgesellschaftlicher Dialog und Austausch in Deutschland nicht mehr stattfindet. Die deutsche Politik agiert in ihrer Gesamtheit irrational und gegen die Interessen des Landes und seiner Bürger. Gleichzeitig findet eine inhaltliche Diskussion über den eingeschlagenen Weg nicht statt. Auf die dadurch entstehende Wut reagieren die kritisierten Politiker mit Arroganz. Kommt es zu Beleidigungen, wird Strafanzeige erstattet. Eine Debatte darüber will Merz nun ebenfalls verhindern.
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