
BSW vorerst gescheitert: Wahlprüfungsausschuss lehnt Neuauszählung der Bundestagswahl ab

Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Donnerstagabend den Antrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) abgelehnt, die bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar abgegebenen Stimmen neu auszählen zu lassen. Die Mehrheit im Ausschuss (die Regierungskoalition stellt fünf der neu Mitglieder) sieht die Einsprüche für unbegründet, wie der Vorsitzende Macit Karaahmetoğlu (SPD) erklärte. Der Sachvortrag des BSW habe sich "in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt", sagte er.
Die Parteigründerin Sahra Wagenknecht zeigte sich in einem Post auf X enttäuscht. Angesichts der "systematischen Zählfehler und Unregelmäßigkeiten, die bei den wenigen Überprüfungen nach der Bundestagswahl ans Licht gekommen waren", sei die Unterstellung, das BSW würde die Neuauszählung "ins Blaue hinein" fordern, "eine Unverschämtheit". Die Wahrscheinlichkeit, dass das BSW von mehr als fünf Prozent der Wähler gewählt wurde, sei extrem groß, so Wagenknecht. Genau deshalb scheue man die Neuauszählung "wie der Teufel das Weihwasser".
Kein Demokrat hätte bei dieser Vorlage die Hand heben dürfen! Angesichts der systematischen Zählfehler und Unregelmäßigkeiten, die bei den wenigen Überprüfungen nach der Bundestagswahl ans Licht gekommen waren und uns bereits ein Plus von 4200 Stimmen gebracht hatten, ist die… pic.twitter.com/e9rlgAeb6j
— Sahra Wagenknecht (@SWagenknecht) December 4, 2025
Das Verfahren, wonach die gewählten Abgeordneten die Wahlprüfung vornehmen, stamme aus der Kaiserzeit und sei "Gift für die Demokratie", schrieb Wagenknecht weiter. Deutschland habe die Wahlprüfung einer Bananenrepublik. Sie zeigt sich zugleichoptimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung kassieren und eine Neuauszählung anordnen wird.
Die Abstimmung im Wahlprüfungsausschuss hat nur empfehlenden Charakter, verbindlich wird der gesamte Bundestag in einer der nächsten Sitzungen darüber abstimmen. Voraussichtlich geschieht dies schon in der nächsten Sitzungswoche. In der Regel folgt das Plenum den Empfehlungen des Ausschusses, der auch die Mehrheitsverhältnisse im gesamten Bundestag proportional abbildet. Gegen die Entscheidung des Bundestages kann dann vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden.

Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert, es fehlen bundesweit 9.529 Stimmen. Die Wagenknecht-Partei, die sich demnächst umbenennen will, geht von "Zählfehlern" aus und nimmt an, dass eine Neuauszählung sie doch noch über die Fünfprozenthürde und damit in den Deutschen Bundestag hieven wird.
Im Juni war das BSW bereits vor dem Bundsverfassungsgericht mit Beschwerden wegen mutmaßlichen Wahlbetrugs gescheitert.
Nach Informationen des Spiegel hat es bei der Abstimmung im Ausschuss nur zwei Stimmen gegeben, die von der Mehrheit abwichen. Zwei Vertreter im Ausschuss hat auch die AfD, die die einzige im Bundestag vertretene Partei war, die sich im Vorfeld offen für die Forderungen des BSW gezeigt hatte. Interessant ist, dass DIE LINKE im Wahlprüfungsausschuss durch den Leipziger Abgeordneten Sören Pellmann vertreten ist, der in der Vergangenheit sich von Sahra Wagenknecht gern bei seinen Wahlkampfveranstaltungen hat unterstützen lassen. Es gilt Kennern der Szene jedoch als sehr unwahrscheinlich, dass Pellmann sich mit seiner Stimme für deren Forderung auf Neuauszählung eingesetzt hat.
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