
Niedersachsen: 22.000 Apfelbäume müssen einer geplanten Freiland-Solaranlage weichen
Die Branchenwebseite "Land & Forst" berichtet über das knallharte Agieren der Leibniz Universität Hannover, bezogen auf den Umgang mit dem Besitzer und Betreiber des Obsthof Hahne aus Laatzen in der Region der Landeshauptstadt von Niedersachsen. Der Obstbauer berichtet resigniert von der Kündigung seines Pachtvertrags für ein großes Feld, welches er seit 2009 zum Anbau von mehreren Apfelsorten nutzte. Ausgehend von der unwiderruflichen Kündigung müssten nun bis Ende des Jahres rund "22.000 Apfelbäume, viele davon voller Früchte" abgeholzt und das Feld samt Sicherungszäunen und Wasserleitungen gerodet werden.

Das betroffene Gelände samt Anbaunutzung gilt laut "Land & Forst"-Artikel als "ökologisch wertvolles Biotop", da der Pächter über die Jahre 15 Apfelsorten anbaute, darunter die Sorten Boskop, Elstar und Idared. Zu dem bewusst geführten Feld heißt es weiter zur mühsam aufgebauten Arbeit des Pächters:
"Hahne pachtete das 7,5 Hektar große Areal 2009 und baute dort 15 Apfelsorten an. Inzwischen sind die Bäume auf voller Höhe und liefern seit zwölf Jahren stabile Erträge. Nach Einschätzung des Obstbauers hätten sie noch mehrere Jahre wirtschaftlich genutzt werden können."
Im Verlauf der Jahre hätte der Betreiber eines Obsthofes mit Eigenkapital rund "vier Kilometer Wasserleitungen, 4.500 Pfähle und 18.000 Stäbe verlegt", um die Anbaufläche zu sichern und gewinnbringend zu nutzen. Ausgehend von der nun ausgesprochenen Beendigung des Pachtvertrags müssen alle Anlagen abgebaut und eingelagert werden. Das weitere Vorgehen lautet:
"Mitte November beginnt eine Fachfirma mit der Rodung der Bäume, die anschließend gehäckselt werden. Auch rund 150 Nistkästen werden entfernt."
Leibnitz Uni Hannover opfert 22.000 Apfelbäume für eine PV-Freianlage: Top, holen wir eben noch mehr Äpfel aus Chile, Italien & Co., verbessert garantiert die Klimabilanz. pic.twitter.com/BvgkN2bOs3
— alexander moehnle (@AMoehnle) November 20, 2025
Zusätzlich zu der existenzgefährdenden Pachtkündigung informiert der Pächter darüber, dass zudem noch im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Verpächter geklärt werden müsste, wer für die im Frühjahr 2024 "defekten Pumpen für die Frostschutzberegnung" verantwortlich sei, was wiederum zu massiven Ernteausfällen in dem Jahr führte. Dazu heißt es:
"Der Landwirt verlangt Schadensersatz, bislang ohne Einigung. Ein Gerichtsverfahren wird immer wahrscheinlicher. Das Landvolk Hannover weist darauf hin, dass in solchen Fällen meist der Pächter die Beweispflicht trägt."
Zu den Nutzungsplänen nach Rodung und Rückbau des Feldes heißt es seitens der Universität:
"Die Leibniz Universität Hannover will das Gebiet künftig für eine Freiland-Photovoltaikanlage nutzen, die etwa die Hälfte des Energiebedarfs der Hochschule decken soll. Außerdem ist ein kombinierter Betrieb aus Solaranlage und landwirtschaftlicher Forschung vorgesehen."
Dafür seien bereits mit Stadt- und Gemeindeverantwortlichen entsprechende Gespräche gelaufen. Der Artikel kommentiert:
"Für die Hahnes bedeutet die Beendigung des Pachtverhältnisses den Verlust einer wichtigen Produktionsfläche – und ein Beispiel dafür, wie knappe landwirtschaftliche Flächen zunehmend in Konkurrenz zu beispielsweise Energieprojekten geraten."
Der betroffene Obsthof besteht seit 1949 und wird aktuell in zweiter Generation geführt.
Mehr zum Thema - Deutschlands Energiewende: Ohne Frankreichs Atomstrom geht es nicht
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.
