
Katholisches Erzbistum schließt AfD aus christlichen Gemeinderäten aus

Im Erzbistum Berlin dürfen sich AfD-Mitglieder nicht mehr für katholische Gemeinderäte bewerben. Das wurde am Samstag auf der Vollversammlung des Berliner Diözesanrats in der Schule St. Marien in Berlin Neukölln beschlossen. Wörtlich heiße es in dem Beschluss, "die Mitgliedschaft in Parteien oder Organisationen, die (…) von Verfassungsschutzbehörden als gesichert extremistisch eingestuft" werden, sei "unvereinbar mit einer Mitwirkung in Pfarrei- und Gemeinderäten", berichtete die BILD-Zeitung am Dienstag unter der Überschrift: "Katholische Kirche schließt AfD aus – Ist das christlich?"

Die Alternative für Deutschland werde in der Entscheidung zwar nicht ausdrücklich genannt. Sie sei aber eindeutig damit gemeint, so BILD, denn sie sei die einzige der im Parlament vertretenen Parteien, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werde. Zukünftig müssten Kandidaten für Pfarrei- und Gemeinderäte im Erzbistum Berlin eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie kein "rassistisches Gedankengut ausleben, hieß es dazu im Bericht des Nachrichtenportals katholisch.de.
Der Beschluss müsse für das Erzbistum Berlin müsse noch von Erzbischof Koch unterschrieben werden. Aber die Zustimmung des Berliner Bischofs gelte als sicher. BILD kommentierte die Entscheidung, die sie grundsätzlich befürwortete: "Es ist verständlich und richtig, wenn die Kirche Mitglieder von den Ämtern ausschließt, die sich strafbar verhalten, also etwa Gewalt oder Rassismus propagieren."
Allerdings seien Rassisten womöglich auch vor dem Entscheid schon von Gemeinderatsämtern ausgeschlossen worden, wandte die Redaktion ein. Es sei bislang auch nicht bekannt, dass Rassisten Ämter von katholischen Pfarrei- und Gemeinderäten besetzen würden. Vor allem aber sei es mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar, dass Menschen aufgrund einer Gruppenzugehörigkeit pauschal ausgeschlossen würden, belehrte die Boulevardzeitung das katholische Entscheidungsgremium über den Beschluss. Im christlichen Menschenbild sei schließlich das Individuum höhergestellt als das Kollektiv. Diesen Grundsatz würde das katholische Gremium mit seinem Beschluss aufgeben. BILD erklärte dazu:
"Die pauschale Ausgrenzung von Menschen aufgrund einer Gruppenzugehörigkeit, wie sie jetzt beschlossen wurde, widerspricht aber eigentlich dem christlichen Menschenbild, in dem das Individuum über das Kollektiv gestellt ist. Die christliche Kirche würdigt den einzelnen Menschen als Gottes Ebenbild, weshalb seine Würde unantastbar ist, und sieht ihn nicht als Rädchen im Getriebe."
Würde sie nach ihren eigenen Werten handeln, müsse die Kirche auf Gemeinderatskandidaten zugehen, die Mitglied der AfD seien. Im Gespräch mit dem AfD-Mitglied müsse die Kirche feststellen, ob es sich bei dem Gemeinderatskandidaten tatsächlich um einen Verfassungsfeind handelt. Die Kirche dürfe AfD-Mitglieder nicht pauschal ausschließen, sondern müsse im Einzelfall entscheiden, wer trotz AfD-Mitgliedschaft als Kandidat infrage komme und wer nicht, kritisierte BILD den ihrer Auffassung nach nicht dem Christentum entsprechenden Beschluss der Berliner Katholiken.
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