
Vier BSW-Abgeordnete in Brandenburg ausgetreten - Koalition trotzdem stabil

Erst gab es Konflikte um die Zustimmung zum Medienstaatsvertrag, nun sind vier Landtagsabgeordnete des BSW in Brandenburg aus der Partei ausgetreten, wollen aber nach bisherigem Bekunden in der Fraktion bleiben. Allerdings hatten sie ebenfalls erklärt, für die nächste Fraktionssitzung einen Misstrauensantrag gegen die Fraktionsspitze eingereicht zu haben.
Es handelt sich dabei um Jouleen Gruhn, Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon. In einer Erklärung zitierten sie dafür "autoritäre Tendenzen", die das innerparteiliche Klima prägten, und "radikalisierte Positionen". Das BSW ist nach wie vor keine Mitgliederpartei; in Brandenburg hatte es noch im Februar ganze 60 Mitglieder, von denen 14 im Landtag sitzen.

Falls dieser Austritt etwas mit dem Konflikt um den Medienstaatsvertrag zu tun hat, wäre nur denkbar, dass der Bundesvorstand, der diesen Vertrag ablehnt, versucht hat, die Brandenburger zur Übernahme dieser Haltung zu drängen. Mit diesem Medienstaatsvertrag sollen die öffentlich-rechtlichen Sender reformiert werden, die Reformen gehen dem BSW Bund aber nicht weit genug. Die Bundesländer, in denen das BSW noch in Koalitionen sitzt, verhalten sich bei diesem Thema, bei dem alle 16 Bundesländer involviert sind, unterschiedlich – die Koalition in Thüringen hat für die Staatsverträge gestimmt.
Zumindest einer der Ausgetretenen, André von Ossowski, hatte sich in der Frage der Medienstaatsverträge eindeutig geäußert. Die Verträge bekämen ohnehin eine Mehrheit im Brandenburger Landtag, und eine Ablehnung sei "Moralapostelei". Fraktionschef Niels-Olaf Lüders hatte vergangene Woche erklärt, das BSW werde mehrheitlich gegen die Verträge stimmen.
Trotz des Konflikts ist die Koalition nicht wirklich gefährdet – es gibt im Brandenburger Landtag keine andere Mehrheit ohne die AfD. Da die Wahlumfragen auch nur dieser Zuwächse zuschreiben, gibt es auch kein Interesse an Neuwahlen.
Das BSW hatte am Montag erst Schlagzeilen mit dem Rückzug von Parteigründerin Sahra Wagenknecht aus der Parteispitze gemacht. Die Partei soll auch umbenannt werden, unter Beibehaltung der Abkürzung, aber einer Bezeichnung ohne Wagenknechts Namen. Auf Bundesebene kämpft sie noch um eine Neuauszählung der letzten Bundestagswahl, bei der sie den Einzug in den Bundestag um wenige Tausend Stimmen verfehlte. Einen entsprechenden Eilantrag hatte das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen und auf den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags verwiesen, nach dessen Entscheidung eine reguläre Klage immer noch möglich sei. Der hat sich aber bisher mit dieser Frage noch nicht befasst.
In Sachsen-Anhalt steht ein Sonderparteitag an, der klären soll, wie sich die Partei gegenüber der AfD verhalten wird.
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