Deutschland

IW übt Kritik: Etikettenschwindel bei der Schuldenaufnahme?

Die Rekordverschuldung, die noch vom alten Bundestag beschlossen wurde, sollte vor allem Investitionen ermöglichen, beispielsweise die Autobahnbrücken endlich sanieren. Allerdings stellen Wirtschaftswissenschaftler infrage, wie zusätzlich diese Ausgaben tatsächlich sind.
IW übt Kritik: Etikettenschwindel bei der Schuldenaufnahme?© Urheberrechtlich geschützt

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat abermals die Verwendung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität durch die Bundesregierung kritisiert. Die noch vor Amtsantritt der schwarz-roten Koalition auf einer Sondersitzung des alten Bundestages beschlossene zusätzliche Schuldenaufnahme sollte vor allem weitere Investitionen ermöglichen; wie viel der Mittel dann tatsächlich investiert werden, ist aber noch offen.

Als Maßstab für Zusätzlichkeit werden die realen Investitionen des Jahres 2024 herangezogen. Diese lagen allerdings unter den geplanten Investitionen und erreichten dennoch einen Anteil von elf Prozent, bezogen auf den Gesamthaushalt. Das Investitionsziel für die Haushalte der Jahre 2025 (am 26. September verabschiedet) und 2026 liegt bei gerade einmal zehn Prozent. Eine Absenkung der Investitionsquote im regulären Haushalt sorgt dafür, dass Ausgaben zusätzlich werden, die bei einer höheren Quote Teil des normalen Haushaltsansatzes wären.

Es gibt noch weitere vergleichbare Manöver. So werden zwar Rüstungsausgaben als Investitionen mitgezählt, aber nicht als Ausgaben. Oder Mittel für Verkehrsinfrastruktur oder den (verspäteten) Breitbandausbau werden über das Sondervermögen finanziert, nicht über den Regelhaushalt; das, was dann dort zum Ausgleich als Investition eingesetzt wird, ist aber eher fraglich.

Mittel aus den Vorjahren, die nicht ausgegeben wurden, werden im Folgejahr wieder für die Investitionsquote mitgezählt. Sie werden also nicht zweimal ausgegeben, aber sie tauchen rechnerisch zweimal auf.

Außerdem werden Investitionen finanziert, bei denen einfach nur die Finanzierung geändert wurde, heißt, die ohnehin stattfänden. Dabei geht es um 1,5 Milliarden im Jahr 2025 und sechs Milliarden im Jahr 2026, die für die Krankenhausfinanzierung geplant sind. Ursprünglich sollten sich Länder und Krankenkassen diese Aufwendungen teilen, jetzt übernimmt sie der Bund. Zusätzlich sind sie dadurch nicht.

Auch Mittel, die an die Länder gehen (dafür sind derzeit 42 Milliarden vorgesehen), werden vorwiegend Ausgaben finanzieren, die andernfalls durch Kürzungen hätten finanziert werden müssen.

Je nach Berechnungsmethode, so das IW, werden 40 Prozent oder mehr – "fast die Hälfte" – der über Kredite finanzierten Mittel zweckentfremdet, also nicht für Investitionen verwendet. Einen "Verschiebebahnhof mit vielen Gleisen" nennt es das IW.

Einen Einwand gibt es jedoch zu dieser Studie: Das alles gilt natürlich nur, wenn es der Bundesregierung tatsächlich gelingt, diese Kredite aufzunehmen. Nachdem ganz Westeuropa gerade Schulden machen will, gleichzeitig aber die Beschlagnahme ausländischer Vermögen das Interesse internationaler Anleger massiv verringern könnte, ist dies noch nicht gesichert.

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