Deutschland

Klöckner und das Sexkaufverbot: "Dümmer als die Polizei erlaubt"

Mit der Aussage, Deutschland sei der Puff Europas, löste Bundestagspräsidentin Klöckner eine Diskussion zum Sexkaufverbot aus. Juanita Henning von der Huren-Organisation "Doña Carmen" hält das für eine dumme Idee. Auch die Evaluation des Prostitutionsschutzgesetzes stützt Klöckners Vorhaben nicht.
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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) meint, Deutschland sei der Puff Europas. Sie will das ändern und ein Sexkaufverbot durchsetzen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stimmt ihr zu. Die Idee von Klöckner und Warken ist, Prostitution straffrei zu stellen, aber die Käufer einer sexuellen Dienstleistung zu belangen. Gleichzeitig sollen den Sexarbeiterinnen Angebote zum Ausstieg gemacht werden. Der Gedanke dahinter ist, dass Frauen, die in der Prostitution arbeiten, dies nicht freiwillig tun und Opfer von in der Regel männlicher Gewalt sind. 

Klöckner sagte bei der Verleihung des "Heldinnen-Awards":

"Wenn wir sonst über Frauenrechte sprechen, aber sagen, dass Prostitution ein Beruf wie jeder andere sei, dann ist das nicht nur lächerlich, sondern Verächtlichmachen von Frauen."

Der "Heldinnen-Award" wird von der Alice-Schwarzer-Stiftung vergeben. Die Herausgeberin der Frauenzeitschrift Emma und Namensgeberin der Stiftung, Alice Schwarzer, plädiert seit Jahren für ein Sexkaufverbot. 

Juanita Henning, Mitbegründerin und Leiterin des Vereins "Doña Carmen e.V.", der sich für die politischen und sozialen Rechte von Prostituierten einsetzt, widerspricht der Auffassung Klöckners in scharfem Ton. 

"Was die aktuellen Äußerungen von Frau Klöckner und Frau Warken betrifft, so halten wir diese für derart niveaulos, dass wir uns auf diese Ebene der faktenfreien Effekthascherei und der persönlichen Profilierungssucht nicht begeben möchten."

Henning verweist auf die Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz. Das Gesetz wurde 2017 verabschiedet und im Auftrag des Familienministeriums evaluiert. Aus der Evaluation lässt sich keine Begründung für die Einführung eines Sexkaufverbots ableiten. Einleitend heißt es in der Evaluation des Gesetzes gegenteilig:

"Die Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG zur Achtung der Menschenwürde gebietet also keineswegs die Einführung eines Sexkaufverbots. [...] Der vielfach zu Recht betonte Würdeschutz wird nicht durch Einschränkungen der Selbstbestimmung erreicht, sondern erfordert die Förderung der persönlichen, sexuellen und ökonomischen Autonomie durch die Verbesserung der Umstände, in denen Sexualkontakte gegen Entgelt angeboten und vorgenommen werden. Ziel des ProstSchG ist es gerade, das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, Grundlagen für sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen sowie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung in der Prostitution zu bekämpfen."

Von einem Sexkaufverbot als Lösungsansatz für bestehende Probleme ist nicht die Rede. Henning wirft Klöckner und Warken daher vor, die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Die Evaluation wurde im Juli 2025 vorgestellt. Henning äußert in diesem Zusammenhang:

"Nicht das Anbieten sexueller Dienstleistungen ist 'lächerlich' und eine 'Verächtlichmachung der Frauen', wie Klöckner sagt, sondern die wiederholten uninformierten und substanzlosen Einlassungen dieser Politikerinnen sind 'lächerlich' und kommen einer 'Verächtlichmachung von Frauen' gleich. Sie zeugen davon, dass diese Damen jedenfalls die 800-seitige Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes nicht zur Kenntnis genommen haben."

Mit dem Prostituiertenschutzgesetz wurde die behördliche Aufsicht über das Rotlichtmilieu gestärkt. Es stand daher zu erwarten, dass die Zahl der verfolgten Delikte durch die verstärkte behördliche Aufsicht zunehmen und das zutage gefördert wird, was bisher als "Dunkelziffer" nur vermutet wurde. Allerdings war das Gegenteil der Fall.

In einer eigenen Auswertung schlussfolgert "Doña Carmen", da der erwartete Anstieg der verfolgten Delikte ausblieb, bedeute dies, dass die Sicht auf das Geschehen im Rotlichtmilieu auch schon vor dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes weitgehend klar war. 

Da sich die Evaluation auf Zahlen der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts beruft, warnt Henning, an Klöckner und Warken gerichtet: "Man sollte aber nicht dümmer sein, als die Polizei erlaubt."

Tatsächlich ist es bestenfalls umstritten, ob das sogenannte nordische Modell der Bestrafung der Käufer von sexuellen Dienstleistungen tatsächlich den Interessen der in der Prostitution arbeitenden Frauen dient. Untersuchungen belegen, dass das nordische Modell im Gegenteil die Risiken für die Sexarbeiterinnen erhöht. Prostitution verschwindet dadurch nicht, sondern wird in prekäre Bereiche abgedrängt, sagte Elke Ronneberger, Bundesvorstand der Diakonie, bereits im September.

Im Jahr 2001 verabschiedete die damalige rot-grüne Bundesregierung das Prostitutionsgesetz, mit dem Prostitution legalisiert wurde. Das Gesetz macht Prostitution zu einer Dienstleistung. Damit sollte die rechtliche und soziale Position von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern verbessert werden.

Allerdings wurden andere Gesetze nicht geändert. So blieb beispielsweise die Werbung für sexuelle Dienstleistungen illegal. Die Anzeigen für sexuelle Dienstleistungen, beispielsweise in den Regionalausgaben der Bild-Zeitung und anderen Boulevardblättern, verstoßen gegen geltendes Recht, werden aber geduldet. Der Springer-Verlag verdient gut an diesen Anzeigen, denn es gelten erhöhte Preise. 

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