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Oberlandesgericht München verurteilt drei Russlanddeutsche wegen Spionage

Das OLG München hat am Donnerstag drei Spätaussiedler zu Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte wurde neben Spionage auch der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" schuldig gesprochen. Damit hat ein höheres deutsches Gericht erstmals Einheiten der Donbass-Rebellen zur terroristischen Vereinigung erklärt.
Oberlandesgericht München verurteilt drei Russlanddeutsche wegen Spionage© Leonie Asendorpf/dpa

Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag das Urteil gegen drei Männer (offenbar Spätaussiedler) verkündet, die der Spionage für Russland angeklagt waren. Das Gericht sprach sie schuldig und verhängte Haftstrafen: Der Hauptangeklagte wurde zu sechs Jahren verurteilt, er wurde zusätzlich wegen Planung von Sabotageakten und für seine Zeit als Paramilitär im Donbass schuldig gesprochen.

Die Mitangeklagten erhielten geringere Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine beiden Mitangeklagten verurteilte das Gericht zu Strafen von einem halben sowie einem Jahr auf Bewährung.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten acht Jahre und acht Monate Haft und für die beiden anderen Männer je ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung der Deutsch-Russen hatte Freispruch beantragt.

Nach Überzeugung des Gerichts war der 41 Jahre alte Hauptangeklagte zwischen 2014 und 2016 als Paramilitär im Donbass Teil einer "bewaffneten terroristischen Vereinigung" im Kampf gegen ukrainische Streitkräfte, so zumindest übereinstimmende Meldungen in deutschen Medien. Sollte sich das bestätigen, wäre es das erste Mal, dass ein deutsches Obergericht die Aufständischen des Donbass als "terroristische Vereinigung" qualifiziert. Den Vorwurf hatte der Mann vor Gericht auch in tatsächlicher Hinsicht bestritten: Er habe damals eine Beziehung zu einer Frau dort gehabt und sei nie in kriegerische Aktionen verwickelt gewesen.

Auch die Vorwürfe der Spionage und der Planung von Sabotageakten hatte der Mann bestritten. Nach den öffentlich gewordenen Informationen handelt es sich bei ihm um einen Spätaussiedler, also einen Deutschen, der nach 1990 aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland eingereist ist.

RT DE hatte über den Fall und die Einzelheiten zuletzt im Mai berichtet

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