Deutschland

1,2 Milliarden extra: Besoldung deutscher Beamter steigt rückwirkend für fünf Jahre

Laut Medienberichten bereitet die Bundesregierung eine Erhöhung der Beamtenbesoldung vor. Diese soll teilweise rückwirkend gelten und den Steuerzahler 1,2 Milliarden Euro kosten.
1,2 Milliarden extra: Besoldung deutscher Beamter steigt rückwirkend für fünf JahreQuelle: Gettyimages.ru © Heiko Küverling

Auf den Bundeshaushalt in Deutschland kommen neue Belastungen zu: Hunderttausende Bundesbeamte sollen mehr Sold bekommen, und dies teilweise rückwirkend.

Wie die Wirtschaftswoche am Montag berichtet, will die Bundesregierung nächste Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg bringen. Die Gehaltserhöhung soll außerdem rückwirkend für die letzten fünf Jahre gelten, was den Steuerzahler schätzungsweise 1,2 Milliarden Euro kosten wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 die Bundesregierung verpflichtet, die Beamtenbesoldung neu zu regeln. Nach Auffassung der Karlsruher Richter entlohnt der Staat die Beamten nicht ausreichend – vor allem im einfachen Dienst sei der Abstand zur Grundsicherung zu gering. Zudem seien die Kinderzuschläge zu gering, hieß es damals.

Nach derzeitigem Stand startet das Grundgehalt in der niedrigsten Besoldungsgruppe A3 bei 2.706,99 Euro und steigt mit fortschreitendem Dienstalter auf 3.046,42 Euro an. In der höchsten Besoldungsgruppe B11 beträgt das Grundgehalt 16.084,34 Euro. Verheiratete Beamte erhalten einen monatlichen Familienzuschlag von bis zu 317,66 Euro bei einem und 464,02 Euro bei zwei Kindern. Für das dritte und jedes weitere Kind erhält der Beamte monatlich zusätzlich 456,06 Euro pro Kind. 

Hinzu kommen verschiedene Zuschläge und Zulagen. Beamte sind zudem von Beiträgen zur Sozialversicherung befreit: Statt Rente erhalten sie Pension, für die der Staat sorgt, entsprechend zahlen die Beamten auch keine Beiträge. Die Kosten für die medizinische Versorgung trägt der Dienstherr zur Hälfte, über die andere Hälfte schließen Beamte speziell für sie entworfene private Krankenversicherungspolicen ab.

Das Bundesverfassungsgericht befand in seinem Beschluss vom 4. Mai 2020, der sich auf die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten bezog, dass ein Jahresbrutto von 91.000 Euro im Jahr 2015 (entspricht bei Beamten einem Jahresnetto von 74,5 Tausend Euro) bei vier Kindern nicht mehr dem "Abstandsgebot" entspricht. Die Zulage pro Kind hätte nach Auffassung der Bundesverfassungsrichter rund 500,00 Euro monatlich betragen müssen.

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