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AfD weist Spionagevorwürfe zurück – Strafanzeige gegen SPD-Landesinnenminister

Der Streit um die Spionagevorwürfe gegen die AfD zieht weitere Kreise. Während die Grünen wieder ein AfD-Verbot ins Spiel bringen, geht Thüringens Parteichef Björn Höcke zum Gegenangriff über und zeigt SPD-Landesinnenminister Georg Maier an.
AfD weist Spionagevorwürfe zurück – Strafanzeige gegen SPD-LandesinnenministerQuelle: www.globallookpress.com © Martin Schutt (dpa)

Am vergangenen Mittwoch hatte der Thüringer Landesinnenminister Georg Maier (SPD) die thüringische AfD im Handelsblatt der Spionage für Russland bezichtigt. Die häufigen sicherheitsrelevanten Anfragen der Thüringer AfD-Fraktion seien verdächtig. Man müsse daher annehmen, dass "die AfD als verlängerter Arm und Handlanger Putins" agiere (RT DE berichtete).

Die AfD wies die Spionagevorwürfe scharf zurück. Der thüringische Landesvorsitzende Björn Höcke sprach auf der Plattform X von einer böswilligen Umdeutung eines parlamentarischen Rechts sowie einem "erneuten politischen Amoklauf" und forderte den thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) auf, seinen SPD-Innenminister zu entlassen. Höcke stellte inzwischen auch Strafantrag und Strafanzeige gegen Maier. Sascha Schlösser, der Justizpolitische Sprecher der Thüringer AfD-Fraktion, teilte dazu mit: "Der Innenminister hat augenscheinlich jedes Maß verloren und kennt die Pflichten seines eigenen Amtes nicht." Die Vorwürfe seien unhaltbar und ehrenrührig, so die AfD weiter.

Sein Schreiben an die Staatsanwaltschaft in Erfurt stellte Höcke auf X ins Netz. Darin wird Innenminister Maier sieben möglicher Delikte beschuldigt, nämlich falscher Verdächtigung, Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung, Nötigung von Verfassungsorganen, Verletzung der Neutralitätspflicht und Angriffs auf ein Verfassungsorgan. Die Vorwürfe der Spionage entbehrten jeglicher faktischen Grundlage und zielten auf Herabwürdigung sowie politische Ausschaltung einer legitimen Oppositionsfraktion ab, fasste Höcke zusammen. Dies sei mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar und strafrechtlich zu sanktionieren.

Auch der Co-Parteichef auf Bundesebene Tino Chrupalla wurde zu den Vorwürfen befragt. Dabei musste der Journalist des Nachrichtensenders Welt selbst ein wenig schmunzeln, als er die Frage stellte, ob Chrupalla jemals "sicherheitsrelevante Informationen abgefragt" habe, "die Moskau interessieren könnten". Chrupalla konterte, dass Innenminister Maier damit das verbriefte Recht der Opposition kriminalisiere, Anfragen zu stellen, und das zu Propagandazwecken. Maier bekämpfe damit auf radikale Weise die Opposition. Der AfD-Parteivorsitzende brachte die Spionagevorwürfe in Zusammenhang mit einem in der Diskussion stehenden Verbotsverfahren gegen die AfD. Deshalb wollten SPD und CDU der AfD das Etikett "Spione Moskaus" anhängen. Die Regierung könne schließlich auch die Beantwortung von Anfragen verweigern.

Ernster nahm die Sache Rüdiger Lucassen, der Verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. Auf X schrieb er, dass die Anschuldigungen schwer wögen. Innenminister Maier solle Namen nennen und Beweise vorlegen, ansonsten handele es um "einen besonders schweren Fall von Verleumdung". Lucassen warf der SPD, der Partei Maiers, vor, selbst Kontakte zum Kreml zu unterhalten. Als ehemalige oder noch im Amt stehende Funktionsträger verfügten diese Personen über weitaus mehr Geheimwissen, als Oppositionspolitiker jemals haben könnten. Gerade die AfD werde ja von den Altparteien aus vielen Gremien ferngehalten. Auch Lucassen wies darauf hin, dass Bundes- und Landesregierungen die Möglichkeit hätten, sicherheitsrelevante Auskünfte zu verweigern. Ohnehin sei die Qualität der Antworten niemals schlechter gewesen als derzeit.

Anfragerechte einschränken?

Mittlerweile ging die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Irene Mihalic noch einen Schritt weiter als Maier: Die Grünen-Abgeordnete will prüfen lassen, ob es möglich sei, die Beantwortung kleiner Anfragen einzuschränken, die der Bundesregierung von der AfD zum Sicherheitsbereich gestellt werden. Es gebe – so Mihalic – ein "Dilemma bei der AfD, weil die Gefahr besteht, dass so erlangte Informationen direkt dort landen, wo sie nicht hingehören". Auch ein AfD-Verbot brachte Mihalic wieder ins Spiel. Denn: "Die AfD schadet Deutschland, und alle Formen der russischen Einflussnahme auf sie sind denkbar."

Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, das für die Überwachung der deutschen Geheimdienste zuständig ist, Marc Henrichmann (CDU), sprach sich für Einschränkungen des parlamentarischen Fragerechts aus. Angesichts "krasser Indizien" für eine Russland-Spionage der AfD sei dies notwendig. Wenn man zwischen Ausübung des freien Mandats und der Spionagevermutung abwäge, könne die schriftliche Zustellung sensibler Informationen an AfD-Vertreter unmöglich werden.

Generell gilt bisher eine Beantwortungspflicht der Bundesregierung. Allerdings kann sie schon jetzt die Beantwortung verweigern, wenn sie die öffentliche Sicherheit oder das Staatswohl gefährdet sieht. Sie muss diese Verweigerung allerdings begründen. Auch eine nicht-öffentliche Beantwortung der Anfrage eines Abgeordneten kommt bisher als milderes Mittel gegenüber einer Totalverweigerung infrage.

Im Falle einer weiteren Einschränkung parlamentarischer Anfragen dürfte es der Opposition in Zukunft weitaus schwerer fallen, Vernachlässigungen der Regierung im Bereich der Infrastruktur anzuprangern. Auch dies könnte ein erwünschter Nebeneffekt der Spionage-Debatte sein.

Meier: Kein Spionageverdacht

Noch am Mittwoch relativierte Innenminister Maier seine Spionagevorwürfe. Er sehe einer Anzeige der AfD gelassen entgegen, sagte er. Er selbst wolle keine Strafanzeige gegen die AfD stellen, da es keinen konkreten Spionageverdacht gebe. Man müsse sich aber die Anfragen der AfD etwa zur kritischen Infrastruktur in Thüringen genauer ansehen.

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