
Elektronische Patientenakte: Falsche Diagnosen mit schwerwiegenden Folgen für Versicherte

Im Januar dieses Jahres wurde die elektronische Patientenakte (ePa) zunächst in einer Testphase in verschiedenen Regionen Deutschlands ausprobiert. Am 29. April kam die bundesweite Einführung für alle gesetzlich Versicherten. Seither existiert für jeden gesetzlich Krankenversicherten eine digitale Datensammlung über seine Krankheiten und diagnostischen Befunde, sofern der Versicherte der ePa nicht aktiv widersprochen hat.
Seit Anfang Oktober sind Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken gesetzlich dazu verpflichtet, Gesundheitsdaten der Patienten in der ePa zu speichern. Dies gilt natürlich nur für die Versicherten, die keinen Widerspruch gegen die Einrichtung der ePa eingelegt haben.

Im Vorfeld gab es vielfach geäußerte Bedenken zum mangelnden Datenschutz hochsensibler persönlicher Gesundheitsdaten. Diese könnten von der Pharmaindustrie missbraucht werden, oder gekapert und ins Internet gestellt werden. Gekaperte persönliche Gesundheitsdaten beinhalteten zudem ein hohes Erpressungspotenzial. Welcher Betroffene wolle nicht verhindern, dass seine Daten über Suchterkrankungen, Abtreibungen, Geschlechtskrankheiten oder psychische Diagnosen in der Öffentlichkeit ausgebreitet würden?
In der laufenden Praxis hat sich nun aber noch ein weiteres, vorher gar nicht diskutiertes Problem bei der Handhabung der ePas herauskristallisiert: Viele Diagnosen und sogenannte persönliche Gesundheitsdaten werden von Ärzten falsch eingetragen. Wie kann das sein?
Nach einem Bericht im Ärzteblatt vom Montag sollen immer mehr Patienten bei einem Blick in ihre ePa falsche Diagnosen entdeckt haben. Patienten stießen dort auf Krankheitsbefunde, die entweder übertrieben oder frei erfunden seien. Dies gelte insbesondere für psychische Erkrankungen. Das Ärzteblatt bezog sich auf einen Artikel in der Neuen Westfälischen Zeitung. Demnach könnte der Grund für die erfundenen psychischen Erkrankungen und Fehldiagnosen darin liegen, dass Ärzte bei bestimmten Erkrankungen höhere Pauschalen bei den Krankenkassen abrechnen könnten.
Mit anderen Worten: Verbreitete Abrechnungsbetrügerei seitens der Ärzteschaft, die vorher gar nicht zutage trat, wird jetzt zum Problem. Bislang wussten viele Patienten nicht genau, welche Krankheiten ihre Ärzte bei den Krankenversicherungen angaben. Diese Daten waren sozusagen Betriebsgeheimnis zwischen Arzt und Kassen. Aber mit Einführung der ePa können unterschiedliche Akteure diese Daten einsehen – und auch der Patient selbst kann einen Blick darauf werfen.
Für das Ausmaß der Falschangaben habe man keine belastbaren Zahlen, erklärte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Deutschland gegenüber der Neuen Westfälischen. Diagnosen würden "nach bestem Wissen und Gewissen" gespeichert. Dabei könne es auch schon mal zu Fehlern kommen.
Unproblematisch seien solche falschen Diagnosen auf der ePa allerdings nicht, musste das Ärzteblatt zugeben. Diese digital gespeicherten Krankheiten würden bei Abschluss einer Lebensversicherung ins Kalkül gezogen und würden von Krankenversicherungen bei Versicherungswechseln begutachtet. Und schließlich würden sie auch bei amtsärztlichen Untersuchungen bei Neueinstellungen für bestimmte Berufsgruppen berücksichtigt.
Anja Lehmann von der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland erklärte dazu: "Jeder Patient sollte genau prüfen, was in seiner Patientenakte steht. Denn die Angaben können schwerwiegende Konsequenzen haben." Allerdings können Versicherte die Daten auf ihrer ePa nicht ändern, denn sie haben gar keinen entsprechenden Zugriff.
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