
UN: Deutschland muss Kriminalisierung und Polizeigewalt gegen Pro-Palästina-Aktivisten beenden

UN-Experten fordern Deutschland dringend auf, die Kriminalisierung, Bestrafung und Unterdrückung von Solidaritätsaktivitäten für Palästina zu beenden. In einer Pressemitteilung verurteilten die Vereinten Nationen die Missachtung der Menschenrechte in Bezug auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Deutschland. In der Erklärung vom Donnerstag zitierten die damit befassten Experten bei der UN:
"Wir sind alarmiert über die anhaltende Polizeigewalt und die offensichtliche Unterdrückung von Solidaritätsaktivitäten für Palästina durch Deutschland."

Deutschland sei verpflichtet, Menschenrechtsabkommen einzuhalten. Dazu gehöre das Recht auf friedliche Versammlung für alle und ohne Diskriminierung. Deutschland habe dieses Recht zu achten. Dazu erklärten die Experten:
"Politische Proteste und solche, die eine abweichende Meinung zum Ausdruck bringen, dürfen aufgrund ihres Inhalts nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt werden."
Laut den UN-Experten habe Deutschland seit Oktober 2023 seine Restriktionen im Umgang mit palästinensischen Solidaritätsaktionen und Protesten verschärft, obwohl diese Aktionen insgesamt friedlich verlaufen und legitime Forderungen geäußert worden seien. So sei unter anderem die Einstellung von Waffenexporten nach Israel gefordert worden, die Beendigung des Völkermords und der illegalen Besetzung durch Israel, die Gewährleistung des Zugangs zu humanitärer Hilfe für den Gazastreifen, die Anerkennung des Staates Palästina und die Strafverfolgung derjenigen, die Gräueltaten begangen haben.

In Berlin hätten Polizisten friedliche Demonstranten, die sich solidarisch mit Palästina zeigten, willkürlich ins Gesicht geschlagen. Die Beamten hätten Dutzende Aktivisten festgenommen, einige davon lediglich, weil sie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein" skandierten. Dieser Slogan wird von der weltweiten Solidaritätsbewegung für Palästina häufig verwendet. Von den deutschen Behörden werde er jedoch als Ausdruck der Unterstützung für die Hamas gewertet, und von deutschen Gerichten verboten und mit Geldstrafen belegt worden, weil sie den Slogan als "Verherrlichung von Gewalt" betrachteten. Die UN-Experten kritisierten das Kriminalisieren von propalästinensischen Aktivisten in Deutschland:
"Wir haben gegenüber der deutschen Regierung regelmäßig Bedenken hinsichtlich unangemessener Einschränkungen palästinensischer Solidaritätsbewegungen geäußert. Diese betreffen ungerechtfertigte Verbote, die Streichung von Finanzmitteln für Vereine, Einschränkungen friedlicher Versammlungen, Veranstaltungen und Teilnehmer, übermäßigen Einsatz von Polizeigewalt und willkürliche Festnahmen, auch von Minderjährigen, sowie die zunehmende Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidigern ..."
Deutschland würde für sein Vorgehen häufig "sehr weit gefasste Rechtfertigungen" anführen: Die Restriktionen gegenüber Demonstranten würden demnach aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Prävention von Antisemitismus oder des Verbots der Unterstützung terroristischer Organisationen angewendet. Dabei sollte Deutschland Protestaktionen gegen den Völkermord unterstützen, erklärten die UN-Experten:
"Deutschland muss Aktionen zur Verhinderung von Gräueltaten und Völkermord unterstützen und darf sie nicht unterdrücken."
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