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Deutsche Umwelthilfe gegen Mercedes: Klimaklage kommt vor den BGH

Mercedes fordert die Abschaffung der EU-Deadline für Verbrenner im Jahr 2030. Der Konzern setzt wieder vermehrt auf diese Technologie. Die Nachfrage nach E-Autos geht zurück. Jetzt will die Deutsche Umwelthilfe die Deadline gerichtlich durchsetzen.
Deutsche Umwelthilfe gegen Mercedes: Klimaklage kommt vor den BGHQuelle: www.globallookpress.com © Lilly / http://imagebroker.com/

Die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Autobauer Mercedes-Benz muss neu verhandelt werden, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag. Was war geschehen? Im September 2021 klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes bzw. deren Fahrzeugproduktion mit Verbrennermotoren. Per Gericht wollten die Umweltschützer durchsetzen, dass der Stuttgarter Autobauer ab 2030 keine Verbrenner-Autos mehr produzieren darf.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte der Klage nicht stattgegeben und die Zulassung eines Revisionsverfahren abgelehnt. Über die Ablehnung des Revisionsverfahrens seitens des Oberlandesgerichts beschwerte sich die deutsche Umwelthilfe beim Bundesgerichtshof und bekam am Montag recht: In der Wirtschaftswoche hieß es dazu am Montag:

"Die auf ein Verbrennerverbot zielende Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz muss nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) neu verhandelt werden. Der BGH gab der Beschwerde der DUH-Geschäftsführung gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, keine Revision gegen sein abschlägiges Urteil zuzulassen, statt." Auf Anfrage von Reuters erklärte Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch am Montag: "Wir freuen uns, dass diese Klage als erste ihrer Art beim BGH angenommen wird."

Mit der im September eingereichten Klage wollten die Umweltschützer Mercedes gerichtlich dazu zwingen, den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor 2030 einzustellen. In der Klage gegen den weiteren Bau von Verbrennerfahrzeugen hatte Resch sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 berufen. Zu der Zeit hatte der BGH das Klimaschutzgesetz des Bundes von 2019 für verfassungswidrig erklärt.

Dem Urteil zufolge regelt das Gesetz den Abbau klimaschädlicher CO2-Emissionen unzureichend. Darüber hinaus beeinträchtige das Gesetz die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen, so das BGH-Urteil aus dem April 2021. Dieses Urteil gelte nach Auffassung von Resch auch für private Unternehmer. Der Umweltschützer erklärte:

"Auch Konzerne müssen sich an die von uns vor dem Bundesverfassungsgericht mit durchgesetzten Grundrechte und damit an den Klimaschutz halten." Würden sich die Unternehmer nicht an den Klimaschutz halten, so Resch, dann nähmen sie "drastische Eingriffe in individuelle Freiheitsrechte" vor. Deshalb müssten Unternehmen genauso wie der Staat zur Verantwortung gezogen werden.

Zuletzt hatte die Autoindustrie den Umstieg auf klimafreundliche Elektroautos entschleunigt. Neben Mercedes-Benz setzten auch andere Autohersteller wieder vermehrt auf Verbrennermotoren, nachdem die Nachfrage nach E-Autos zurückgegangen war. Zudem mangele es an ausreichender Ladeinfrastruktur und günstigen Stromangeboten. Daher fordert die Autoindustrie, das Verbrenner-Aus in der Europäischen Union für das Jahr 2035 fallen zu lassen.

Mercedes-Benz habe darauf hingewiesen, dass mit der Zulassung der Revision keine Entscheidung in der Sache getroffen sei. Wiwo zitierte den Stuttgarter Autokonzern: "Nach Auffassung des Autobauers ist die Klage unbegründet, wie auch die beiden Vorinstanzen in Stuttgart entschieden hatten (AZ 12 U 170/22)."

Mercedes erklärte: "Wir begrüßen es, dass der BGH nun grundlegende Rechtsfragen bei klimabezogenen Ansprüchen klären wird, wie etwa die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts."

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