
Drohnensichtungen: CDU fordert Bundeswehreinsatz im Innern

Die Bundeswehr kann in Deutschland nicht einfach für die Drohnenabwehr eingesetzt werden. Den Grund dafür nennt die zum Springer-Imperium gehörige Zeitung Politico. In der Nachfolge des Zweiten Weltkriegs und mit Gründung der Bundesrepublik wurde der Einsatz der Bundeswehr im Innern verboten. Das Verbot regelt nicht ein einfaches Gesetz, sondern ist im Grundgesetz verankert. Das Verbot ist durch den Missbrauch deutscher Militärs zur Bekämpfung von linken politischen Kräften im Inland begründet.
Anlässlich einer angeblichen Bedrohung durch russische Drohnen ist die Diskussion um einen möglichen Einsatz der Bundeswehr im Innern neu entfacht. Bisher ist der Einsatz nur für den Fall erlaubt, in dem eine ausländische Macht auf deutsches Staatsgebiet vordringt. Drohnen darf die Bundeswehr aktuell nur abschießen, wenn sie über einer Einrichtung der Bundeswehr gesichtet werden. Die Polizei ist grundsätzlich zum Abschuss befugt, verfügt aber nicht über die entsprechende technische Ausrüstung. Ein Einsatz der Bundeswehr auf deutschem Hoheitsgebiet ist zudem zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls erlaubt.
"Wir müssen die Gesetze so ändern, dass die einzigen, die sich darum kümmern können – nämlich die Bundeswehr – auch die Befugnis dazu erhalten", sagte Thomas Röwekamp, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag und Mitglied der CDU-Fraktion laut Politico.

Die Diskussion über russische Drohnen wird bisher frei von Fakten geführt. Wenn nach Drohnensichtungen deren Herkunft ermittelt werden konnte, handelte es sich bisher nie um unbemannte Fluggeräte russischen Ursprungs. Es gibt bisher auch keinen Fall, in dem die Drohnen bewaffnet waren. Die Diskussion ist also bislang rein hypothetisch, reiht sich aber in ähnliche Debatten ein, die in Deutschland bereits früher geführt wurden, um einen Einsatz der Bundeswehr im Innern zu legitimieren.
So drängte der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble als Bundesinnenminister auf eine Grundgesetzänderung. Er entwarf dazu den Fall, dass ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug gegen Deutschland eingesetzt werden könnte. Die Bundeswehr müsse in diesem Fall das Recht haben, das Flugzeug abzuschießen. Das Leben der Passagiere sei dem unterzuordnen. Das Bundesverfassungsgericht schob dem damals einen Riegel vor. Schäuble verfolgte die Absicht, die Grenzen zwischen Kriminalität und Krieg verschwimmen zu lassen. Auch in der nun aufgeflammten Diskussion geht es wieder darum, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in eine kriegerische Handlung umzudeuten, um so zu einer Legitimation für einen Einsatz der Bundeswehr in Deutschland zu kommen.
Dass es dann dabei nicht bleibt, sondern die Drohnen-Diskussion nur den Vorwand liefert, um der Bundeswehr polizeiliche Aufgaben zu übertragen, wird bereits anhand der rein spekulativen Grundlagen der Debatte deutlich. Davor aber, dass die Bundeswehr polizeiliche Aufgaben übernimmt, schützt bisher das Grundgesetz. Der CDU ist dieser Schutz offenbar ein Dorn im Auge.
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