Deutschland

Durchsuchungen bei 17 Polizeibeamten wegen Amtsmissbrauchs in Hessen

Die Vorwürfe wiegen schwer: 17 Polizeibeamte einer Wache in Frankfurt sollen Unschuldige verfolgt und verletzt haben. Ihre Vorgesetzten stehen im Verdacht, die Vergehen systematisch verschleiert zu haben. Am Morgen wurden in der Angelegenheit 21 Privatwohnungen durchsucht.
Durchsuchungen bei 17 Polizeibeamten wegen Amtsmissbrauchs in HessenQuelle: www.globallookpress.com © Blatterspiel via www.imago-image

Wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger kam es in Hessen am Morgen zu Durchsuchungen. Ermittelt wird gegen 17 Beamte einer Polizeiwache in Frankfurt am Main. Neben Körperverletzung und Verfolgung Unschuldiger wird ihnen noch Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, wie das Landeskriminalamt und die zuständige Staatsanwaltschaft mitteilten.

Insgesamt wurden dabei vier Dienststellen und 21 Privatwohnungen durchsucht. Die unter Verdacht stehenden Beamten sollen die Vergehen im Streifendienst begangen haben. Ihre Vorgesetzten sollen die Vergehen verdeckt und die Strafverfolgung vereitelt haben.

Dabei geht es um den Zeitraum von Februar bis April dieses Jahres. In dieser Zeit sollen die Polizeibeamten sechs Männer körperlich geschädigt haben. Die Gruppenleitungen sollen von den Vorfällen zwar gewusst, sie aber nicht zur Anzeige gebracht haben. Im Gegenteil: Die Beamten haben Ermittlungsverfahren gegen die Opfer wegen Widerstands und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. 

Laut Angaben der Ermittler liegen von einigen Vorfällen Aufzeichnungen vor, die entweder mit Bodycams oder von Überwachungskameras aufgezeichnet wurden. 

Insgesamt waren bei den Durchsuchungen 150 Beamte im Einsatz. Beschlagnahmt wurden Mobiltelefone und Datenträger. 

Der Vorwurf, Einsatzkräfte der Polizei würden im Fall von Anzeigen gegen sie Gegenanzeigen stellen, ist nicht neu. Dabei spekulieren die Beamten darauf, dass der Angezeigte in einen Vergleich einwilligt, um Schaden von sich abzuwenden. Die entsprechenden Beamten bleiben so verschont. Dem Ansehen der Ordnungskräfte dient das breit etablierte Verfahren allerdings nicht.  

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