
Doch nicht Putin: Verfahren gegen "Hobbypilot" wegen Drohnenflug am Frankfurter Flughafen

Einem 41-jährigen "Hobbydrohnenpiloten" droht ein hohes Bußgeld, weil er am frühen Freitagmorgen innerhalb der Flugverbotszone am Frankfurter Flughafen kurzzeitig eine Drohne aufsteigen ließ. Das teilte das Polizeipräsidium Frankfurt am Main am Samstag mit.

Beamte der Bundespolizei hätten die Drohne entdeckt, eine Polizeistreife habe den Drohnenpiloten kurz darauf angetroffen. Dieser habe "nach aktuellen Erkenntnissen seine neu erworbene Drohne kurz testen" wollen.
Sein Hobby könnte den Mann teuer zu stehen kommen. Ihm droht nach Angaben der Polizei ein Bußgeld "im fünfstelligen Bereich".
Wegen Drohnensichtungen war der Betrieb am Münchener Flughafen, dem zweitgrößten nach Frankfurt, am Donnerstagabend und dann erneut am Freitagabend eingestellt worden. Betroffen waren Tausende Fluggäste. Unklar ist nach wie vor, wer die Drohnen gesteuert hat.
Indes konnten Drohnenmeldungen aus Norddeutschland nicht bestätigt werden. Der Spiegel hatte über verdächtige Drohnensichtungen in Mecklenburg-Vorpommern berichtet und auf einen internen Behördenvermerk verwiesen. Neben einem Bundeswehrstandort in Sanitz sollten demnach das Marinekommando in Rostock sowie Anfang der Woche der Überseehafen in Rostock betroffen gewesen sein.
Die in Sanitz bei Rostock beheimatete Flugabwehrraketengruppe 21 (FlaRakGrp 21) konnte keine entsprechenden Vorkommnisse bestätigen. "Am Standort Sanitz sowie an den weiteren Standorten der FlaRakGrp 21 gab es entgegen der Medienberichte KEINE registrierten Drohnenüberflüge", schrieb eine Sprecherin auf Anfrage von Medien. "Ein detailliertes Lagebild zu eventuellen Vorfällen benachbarter Verbände liegt hier nicht vor."
Auch aus Schleswig-Holstein wurden Drohnensichtungen gemeldet. Bei einem Großteil der Sichtungen in der Nacht auf Freitag schlossen Experten illegale Drohnen-Überflüge mittlerweile aber aus, wie Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärte. Einige dieser Sichtungen, auch über militärischen Einrichtungen, wurden bislang jedoch nicht verifiziert.
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