
Wegen Spionage: Haftstrafe für Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Maximilian Krah

Das Oberlandesgericht Dresden hat Jian G., ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Das Gericht sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall als erwiesen an.
Der AfD-Mitarbeiter hatte demnach jahrelang für einen chinesischen Geheimdienst spioniert und diesem Hunderte, teils sensible Dokumente, übermittelt. Jian G. nutzte seine Funktion als Krahs Assistent während dessen Abgeordnetentätigkeit im EU-Parlament in Brüssel (2019 bis 2024) zur Informationsbeschaffung.
Das Gericht geht zudem davon aus, dass Krahs damaliger Mitarbeiter chinesische Dissidenten bespitzelte und Daten über führende AfD-Politiker zusammengetragen hatte.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten: "Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig", sagte Jian G. in seinem abschließenden Wort. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.
Der Anwalt des Verurteilten kritisierte die Verhandlung als "geheimen Urkundenprozess", weil sie wegen der teilweise der Geheimhaltung unterliegenden Beweismittel zu Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte.
Zudem äußerte der Verteidiger Zweifel an der Rechtmäßigkeit der dreieinhalb Jahre andauernden Überwachung seines Mandanten und an der Interpretation der größtenteils in chinesischer Sprache vorliegenden Beweismittel durch die Ermittlungsbehörden.
Laut Medienberichten hatte Jian G., bevor er für Krah tätig wurde, "schon vor einigen Jahren versucht, für den Bundesnachrichtendienst (BND) zu arbeiten", was dieser abgelehnt habe. Zudem sei er "beim sächsischen Verfassungsschutz vorstellig" geworden – offenbar mit Erfolg. Wie bekannt wurde, war G. von 2007 bis 2018 für eben diesen sächsischen Verfassungsschutz als Quelle tätig. Er sei aber 2018 "abgeschaltet" worden, bevor er als Mitarbeiter von Krah angefangen haben soll, für China zu spionieren.
Vor dem Dresdner Gericht musste sich auch die Mitangeklagte Yaqi X. wegen Spionage verantworten. Die Chinesin arbeitete am Flughafen Leipzig und gab nach eigenen Angaben Fracht- und Flugdaten weiter – bestreitet aber, von der Spionage gewusst zu haben. Sie wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte für sie zwei Jahre und neun Monate Gefängnis gefordert.
Auch gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem weiteren Verfahren. Dem AfD-Politiker wird jedoch nicht Spionage zur Last gelegt, sondern Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Als Zeuge beteuerte er im Prozess, von der Agententätigkeit seines ehemaligen Mitarbeiters nichts gewusst zu haben.
Mehr zum Thema - Geldwäsche-Ermittlungen – Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker Maximilian Krah auf
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.