
Correctiv und seine Potsdam-Geschichte erleiden weitere Niederlage vor Gericht

Anfang vergangenen Jahres hatte der Bericht des "gemeinwohlorientierten Medienhauses" (Selbstbeschreibung) über ein vermeintliches rechtes Verschwörertreffen bei Potsdam die Vorlage für Dutzende Demonstrationen "gegen Rechts" und den Einstieg in die Debatte über ein Verbot der AfD geliefert. Seitdem musste Correctiv eine Reihe von Aussagen zurückziehen, aber die Gerichtsverfahren wegen des damaligen Artikels sind noch lange nicht vorüber.
Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat, so meldet das juristische Portal LTO, nun vor dem Landgericht Berlin ein weiteres Verfahren gewonnen.

Correctiv hatte damals einen Bericht über ein angebliches "Geheimtreffen" bei Potsdam veröffentlicht, bei dem unter anderem der österreichische Aktivist Martin Sellner gesprochen hatte und bei dem auch Politiker aus AfD und CDU anwesend waren. Es sei über "Deportationen" gesprochen worden, behauptete Correctiv, und darüber, Deutschen mit Migrationshintergrund die Staatsbürgerschaft zu nehmen. "Remigration" wurde flugs zum Unwort des Jahres. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser verglich dieses Potsdamer Treffen sogar mit der Wannsee-Konferenz, auf der einst der Holocaust geplant worden war – eine Verknüpfung, die bereits Correctiv selbst in seinem Artikel nahelegte.
Der Correctiv-Artikel wurde damals von mehreren Kampagnen der NGO "Campact" begleitet, die bereits im November gestartet worden waren, dann aber durch diesen Artikel, der in sämtlichen Mainstream-Medien als Enthüllung dargestellt wurde, geradezu explodierten, darunter eine Petition für ein AfD-Verbot. Allerdings wurde relativ schnell klar, dass dieser Bericht an vielen Stellen nicht haltbar war – schon bald nach der Veröffentlichung wurde der Artikel Stück für Stück geändert. Die Kernbehauptung, die beim Leser den Eindruck erwecken sollte, die AfD plane die massenhafte Abschiebung deutscher Staatsbürger nichtdeutscher Abstammung, hielt sich nicht einmal einen Monat – Ende Januar wurde der Begriff "Deportation" still zurückgezogen.
Dabei ist Correctiv eine Unternehmung, die reichlich mit staatlichen Mitteln versehen wird: Im Jahr 2023 erhielten sie mehr als eine halbe Million Euro aus Bundes- und Landesmitteln. Sie konnten sich erfolgreich im Rahmen des "Kampfes gegen Desinformation" als "Faktenchecker" andienen, und bis zum Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump dienten sie auch auf Facebook als Zensoren. Umstände, die eigentlich besonders hohe Anforderungen an wahrhaftige Berichterstattung erwarten lassen.
Vosgerau strengte mehrere Klagen an, die sich auf die Aussagen bezogen, die ihm in dem Correctiv-Artikel zugeschrieben wurden. Im Februar untersagte das Landgericht Hamburg Correctiv die Aussage, Vosgerau habe dazu aufgerufen, "möglichst viele Wahlprüfungsbeschwerden" einzureichen. Vosgerau hatte, nach seinem Bericht spontan, in Potsdam einen Vortrag über rechtliche Probleme bei der Briefwahl gehalten.
Im August 2024 erreichte Vosgerau im Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg, dass die Berichterstattung des NDR, der damals den Beitrag in der ARD-Tagesschau lieferte, korrigiert werden musste, in dem von geplanter Deportation deutscher Staatsbürger die Rede war. Die Bemerkungen zu Correctiv: Sie hätten in dem Bericht mit vielen "wirkmächtigen Meinungsäußerungen" gearbeitet, "die ein Fehlverständnis vom eigentlichen Geschehen zur Folge haben könnten".
Das neue Urteil in Berlin bezog sich auf einen Satz des Correctiv-Artikels, der Vosgeraus Aussagen zu referieren scheint:
"Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten."
Vosgerau erklärte, es sei ihm um einen bestimmten Zusammenhang gegangen, nämlich, wenn besagte junge Wählerinnen von der Familie unter Druck gesetzt würden. Correctiv erklärte im Verfahren, es "behaupte im Artikel gar nicht, dass Vosgerau grundsätzlich die Fähigkeit von Wählerinnen türkischer Herkunft infrage gestellt habe, sich eine politische Meinung bilden zu können."
Das Landgericht urteilte nun, Correctiv habe damit entweder eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine "aus der Luft gegriffene" Meinungsäußerung getätigt, und beides sei zu unterlassen.
Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig; Correctiv kann Berufung einlegen.
Vor dem Landgericht Hamburg ist noch ein weiteres Verfahren anhängig, in dem Vosgerau gegen Correctiv wegen eben jener Aussage klagte, die bezogen auf den NDR bereits gerügt wurde, dem angeblichen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger". Wegen ebendieser Behauptung hatte Correctiv bereits ein ganz anderes Verfahren vor dem Landgericht Berlin im vergangenen Dezember verloren, das es selbst gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch angestrengt hatte, weil diese den Potsdam-Bericht eine "dreckige Correctiv-Lüge" genannt hatte. In diesem Urteil hatte das Gericht bestätigt, dass der Correctiv-Bericht falsche Tatsachen enthielt und Correctiv dies auch wisse.
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