
Nach Ausschluss des AfD-Kandidaten: Ludwigshafener zeigen etablierten Parteien die kalte Schulter

Bei der Wahl zum neuen Oberbürgermeister von Ludwigshafen konnte am Sonntag kein Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinen. Deshalb muss eine Stichwahl am 12. Oktober darüber entscheiden, wer künftig in der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz dieses Amt bekleiden wird.
Ins Rennen gehen Klaus Blettner (CDU/Freie Wählergemeinschaft), der 41,2 Prozent der gültigen Stimmen erhielt, und Jens Peter Gotter (SPD), der auf 35,5 Prozent kam. Angetreten waren zudem der parteilose Kandidat Martin Wegner (15,7 Prozent) und Michaela Schneider-Wettstein von Volt (7,6 Prozent). Wahlberechtigt waren rund 122.000 Menschen.

Was diese Wahl so besonders macht: Der AfD-Politiker Joachim Paul war zuvor unter fadenscheiniger Begründung von der Wahl ausgeschlossen worden, was bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Viele Ludwigshafener nutzten die Wahl, um ihrem Unmut über diesen undemokratischen Akt Ausdruck zu verleihen.
So stieg die Zahl der ungültigen Stimmen deutlich auf rund 3.200 an, was 9,2 Prozent der Stimmen entspricht. Wie lokale Medien berichteten, sollen Anhänger von Joachim Paul dessen Namen auf die Stimmzettel geschrieben oder sie mit anderen Anmerkungen versehen haben.
Äußerst bemerkenswert ist auch die Wahlbeteiligung, die im Vergleich zur letzten OB-Wahl 2017 von 60,2 Prozent auf rund 29 Prozent dramatisch abstürzte ‒ eine herbe Klatsche für die etablierten Parteien.
Die Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck war nicht mehr angetreten. Die parteilose Amtsinhaberin, die bis 2023 SPD-Mitglied war, begründete dies mit den Anfeindungen, die ihr nach dem Ausschluss von Paul in den sozialen Medien entgegenschlugen.
Steinruck hatte proaktiv den Ausschluss des AfD-Politikers bewirkt, mit einem politischen Manöver, das sich wohl nur als Intrige bezeichnen lässt. Eigentlich stehen dem Ausschluss eines Kandidaten und damit dem Entzug seines passiven Wahlrechts hohe verfassungsrechtliche Hürden im Weg. Vom Wahlrecht ausgeschlossen werden kann laut Paragraf 13 Bundeswahlgesetz nur, "wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt". Ausgelöst werden kann ein Verlust der Wählbarkeit beispielsweise laut Paragraf 45 StGB durch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen eines Verbrechens.
Um den aussichtsreichen AfD-Kandidaten ausschließen zu können, bemühte Steinruck das Beamtenrecht. Dieses verlangt von den Staatsdienern "Verfassungstreue". "Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne der Verfassung für Rheinland-Pfalz bekennen und für deren Erhaltung eintreten", heißt es in Paragraf 49 des Landesbeamtengesetzes. Die Heranziehung des Beamtenrechts wird damit begründet, dass der Bürgermeister der Leiter der Gemeindeverwaltung ist.
Steinruck wandte sich an den Landesverfassungsschutz mit der Bitte, ein Gutachten zu Paul zu erstellen, da es "Anhaltspunkte für ein Nichtvorliegen der Verfassungstreue" des AfD-Politikers gebe. Und der Geheimdienst, der dem ehemaligen Parteikollegen von Steinruck, SPD-Innenminister Michael Ebling, unterstellt ist, lieferte Ende Juli wie bestellt.
In dem Gutachten, das von dem Portal NiUS veröffentlicht wurde, wird Paul beispielsweise zur Last gelegt, dass er "ein Video-Seminar über das Nibelungenlied" veranstaltete, oder dass er einen Beitrag "mit Bezug zur Amazon-Serie 'Die Ringe der Macht'" veröffentlichte, in dem er dem Werk Tolkiens "eine konservative Geisteshaltung" attestierte.
Zudem soll sich Paul für die "Remigration" von Migranten ausgesprochen haben. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das sich im August mit der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von Paul befassen musste, meinte darin hinreichende Anhaltspunkte erkannt zu haben, dass Paul nicht jederzeit bereit sei, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.
Paul weist den Vorwurf der mangelnden Verfassungstreue zurück und kündigte am Wahlabend weitere rechtliche Schritte an. "Wir sind fest entschlossen, die Wahl anzufechten. Ob schon nach der ersten Runde oder nach der Stichwahl, müssen meine Anwälte klären", sagte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
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