Deutschland

Generalzolldirektion: Mitarbeiter sollen politisch verdächtige Kollegen melden

Ein als Rundmail an alle Mitarbeiter verschicktes Schreiben der Generalzolldirektion sorgt für Kritik bei der Zoll- und Finanzgewerkschaft: Es ebne den Weg zu einer Denunziationskultur und willkürlichen Maßregelung.
Generalzolldirektion: Mitarbeiter sollen politisch verdächtige Kollegen meldenQuelle: www.globallookpress.com

Wie das Nachrichtenportal NIUS berichtete, forderte die Generalzolldirektion bundesweit ihre über 50.000 Mitarbeiter in einem Schreiben von Ende August auf, politisch verdächtige Kollegen bei den Vorgesetzten zu melden. Es soll den NIUS-Journalisten aus Kreisen der Zollstelle Potsdam zugespielt worden sein. Die interne Rundmail stammt vom 28. August dieses Jahres. Verantwortlich dafür zeichnet Dr. Armin Rolfink, seit Oktober 2024 Präsident der deutschen Zollbehörde, die in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums gehört.

Die Zollbeamten wurden in dem Schreiben aufgefordert, sich aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen, also etwas, was ohnehin als Selbstverständlichkeit für jeden Beamten gilt. Dass mehr dahintersteckt, wird in der Aussage deutlich, dass auch "Gleichstellung, Diversität und Vielfalt" zum "Selbstverständnis des Zolls" gehören würden.

Betont werden die "Verhaltenspflichten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst". Vor extremistischen Tendenzen wird gewarnt. Die Zollmitarbeiter werden mit der Warnung unter Druck gesetzt: "Distanz, Indifferenz oder Neutralität gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind mit dieser Pflicht nicht zu vereinbaren." Was genau unter "extremistisch" zu verstehen ist, wird in dem Schreiben offenbar nicht näher definiert. Dies lässt laut NIUS befürchten, dass die Grenzen zwischen freier Rede und vermeintlichem Extremismus immer mehr verschwimmen.

Tätige ein Kollege verdächtige Äußerungen, solle zunächst das Vier-Augen-Gespräch gesucht werden. Wenn der Kollege auf seinen Einstellungen verharre, solle man dann die zuständigen Vorgesetzten informieren. Die Anordnung gelte nicht nur für Äußerungen während der Dienstzeit, sondern auch für Äußerungen im privaten Rahmen, falls Kollegen vom Zoll sie mitbekämen.

Zudem müssen alle Zollmitarbeiter ein vom Verfassungsschutz entwickeltes E-Learning-Modul durchlaufen, mit dessen Hilfe "Radikalisierung und Extremismus" erkannt werden sollen. Dort findet sich ebenfalls die Aufforderung, verdächtiges Verhalten anzusprechen. Diese Pflichtfortbildung hat wenig mit den eigentlichen Tätigkeiten des Zolls zu tun, die vielmehr die Bekämpfung von Schwarzarbeit und von Schmuggelei umfassen. Die Befürchtung liegt nahe, dass es um die ideologische Maßregelung der Mitarbeiter geht, wobei vom offiziellen Mainstream abweichende Meinungen unter den Generalverdacht des Extremismus geraten könnten. Auch von praktischen Meldemechanismen ("Hinweisgeberschutz Zoll") ist im NIUS-Artikel die Rede.

Die Generalzolldirektion sieht laut NIUS in der Rundmail keine Gefahr für die Einschränkung der Meinungsfreiheit, die verfassungsgemäß auch den Beamten gewährt ist. Das Schreiben diene lediglich der "Sensibilisierung der Beschäftigten" und deren Information über die "dienstlichen Pflichten im Zusammenhang mit extremistischen Äußerungen und Handlungen". Die Beschäftigten sehen diese Aufforderung offenbar nicht so harmlos.

Mittlerweile hat sich die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft zum Ansinnen des Zollpräsidenten Rolfink geäußert. Die Gewerkschaft berichtet von zahlreichen Rückmeldungen ihrer Mitglieder. Sie begrüße prinzipiell das Ziel, die deutsche Demokratie und Verfassung zu schützen. Sie halte "den Tenor des Schreibens für bedenklich" und "sehe zentrale Punkte äußerst kritisch". Die Fortbildungskapazitäten sollten doch lieber für andere Bereiche aufgespart werden. Schon in der Ausbildung würden den angehenden Zollbeamten demokratische Werte vermittelt. Durch das Schreiben hingegen befürchte man den Weg in eine Denunziationskultur und Phänomene willkürlicher Maßregelung. Denn wer würde die Vorgehensweise der Meldestelle prüfen?

Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel setzte sich für die Meinungsfreiheit der von ihm vertretenen Beamten ein und verwies auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Mitarbeiter: "Diese stehen täglich unter enormer physischer und psychischer Belastung, werden von gewaltbereitem Klientel angegangen, beleidigt, teilweise angegriffen. Und da gehört leider auch zur Wahrheit mit dazu: Wer dies alles in sich reinfressen muss, wer zum Teil keine Rückendeckung von der eigenen Behörde erhält, der ist eher gefährdet, extremistische Ansichten zu entwickeln." Ebenso wird kritisiert, dass die GZD-Verfügung ohne Beteiligung des zuständigen Personalrats veröffentlicht wurde. Eine pauschale Verdächtigung loyaler Mitarbeiter lehne man ab.

Es scheint, als habe das Schreiben von Dr. Armin Rolfink ein Fass zum Überlaufen gebracht, das aufgrund der Unzufriedenheit mit den schwieriger gewordenen Arbeitsbedingungen ohnehin schon bis an den Rand gefüllt war.

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