Deutschland

Ausgesperrt: Bundestag verweigert AfD-Mitarbeitern Hausausweise

Die Bundestagsverwaltung hat ein Mittel gefunden, sich in die Auswahl von Mitarbeitern der Abgeordneten einzumischen – sie stellt mehreren Mitarbeitern der AfD-Fraktion keinen Hausausweis aus und verweigert ihnen den Zugang zum IT-System.
Ausgesperrt: Bundestag verweigert AfD-Mitarbeitern Hausausweise© mit KI erstellt unter Verwendung von Jörg Braukmann, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Die Bundestagsverwaltung hat mindestens drei Mitarbeitern von AfD-Bundestagsabgeordneten keinen Hausausweis und keinen Zugang zu den IT-Systemen ausgestellt. Während das Fehlen eines Hausausweises den Zugang nicht unmöglich macht, sondern nur erschwert (weil der betreffende Abgeordnete sie wie Besucher am Eingang abholen muss), macht eine Verweigerung des Zugangs zum IT-System die tägliche Arbeit fast unmöglich, weil nicht nur die erforderlichen Dokumente, sondern auch die offizielle Mailadresse über dieses System laufen.

"Bei allen Antragstellern erschien es möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zielen missbraucht werden könnte", erklärte dazu die Bundestagsverwaltung. Mit einer Ausstellung wäre "ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages" verbunden gewesen.

Einem weiteren Mitarbeiter wurde nicht der Hausausweis, wohl aber der IT-Zugang verweigert. Genauere Angaben, welche Risiken vermutet wurden, wurden nicht gemacht. Es lägen "tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigen könnte", hieß es.

Jeder Bundestagsabgeordnete hat ein Budget für die Beschäftigung von Mitarbeitern. Üblicherweise arbeitet ein Teil dieser Mitarbeiter im Bundestag und ein Teil im Wahlkreis. Diese Beschäftigung beruht auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen dem Abgeordneten und den Mitarbeitern, weshalb für diese Arbeitsverhältnisse auch die Regelungen für einen Tendenzbetrieb gelten. Mit der Verweigerung des erforderlichen Zugangs greift hier die Bundestagsverwaltung in die Entscheidung über die Beschäftigten ein.

Nach Angaben der taz soll einer der Mitarbeiter, denen der Hausausweis entzogen wurde, Michael Stürzenberger sein, der im vergangenen Jahr in Mannheim Ziel eines Messerangriffs war, bei dem ein Polizist ums Leben kam. Stürzenberger sollte für den bayerischen AfD-Abgeordneten Erhard Brucker arbeiten.

Einer der vorgeblichen Gründe soll der Rollatorputsch sein, bei dem den Beteiligten unter anderem vorgeworfen wurde, den Bundestag stürmen zu wollen. Bisher hat das bereits seit Monaten laufende Verfahren aber keinerlei Straftaten belegen können.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Rundfunk in einem Bericht ausführlich die Möglichkeiten diskutiert, wie man gegen Mitarbeiter der AfD vorgehen könne. Damals hieß es: "Es ist der Bundestagsverwaltung derzeit nicht möglich, Mitarbeiter von Abgeordneten oder der Fraktion auszuschließen … Es gibt für die Verwaltung die Möglichkeit, Hausausweise für das Betreten des Gebäudes zu verweigern, aber nicht das Anstellungsverhältnis."

Der letzte Vorfall dieser Art hatte sich 2016 ereignet, als dem ehemaligen RAF-Mitglied Christian Klar der Hausausweis verweigert wurde. Er arbeitete für Dieter Dehm, der damals Abgeordneter der Linken war. Allerdings war Christian Klar Anfang der 1980er Jahre wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und im Jahr 2008 vorzeitig entlassen worden. Stürzenberger hat nur einige Geldstrafen wegen Volksverhetzung angesammelt.

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