
Fall Höcke: BGH hat ein Urteil gefällt

In einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Bundesgerichtshof die zwei Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus dem Jahr 2024 bestätigt.
Höcke war vorgeworfen worden, im Mai 2021 auf einer Wahlkundgebung in Merseburg gesagt zu haben, "alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Der letzte Satzteil sei eine verbotene Parole der SA. Zu einem weiteren Prozess kam es, weil er auf einem Stammtisch der AfD in Gera im Dezember 2023 durch den Anfang "alles für" und eine Handbewegung die Besucher des Stammtischs ermutigt haben soll, die Parole zu vervollständigen.

Der Kernpunkt der juristischen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Halle war gewesen, ob Höcke wusste, dass es sich um eine Losung der SA handelte. Eine komplizierte Frage, da die SA zwar vor 1933 eine zentrale Rolle spielte, 1934 aber von den Nazis selbst im sogenannten Röhm-Putsch zerschlagen wurde und daher das bekannte Bild des Hitlerfaschismus bei weitem nicht so prägt wie die SS.
"Die bis ins Jahr 1934 auf rund vier Millionen Angehörige angewachsene SA, eine paramilitärische Kampforganisation der NSDAP, hatte sich diese Parole öffentlich und während der Zeit des Nationalsozialismus allgemein bekannt zu eigen gemacht", heißt es nun in der Presseerklärung des Bundesgerichtshofs. Bestandteil der SA-Uniform sei auch ein Dolch gewesen, in den diese Losung eingraviert war.
"Das Landgericht", so der BGH, habe "in seinen Beweisführungen tragfähig belegt, dass sich die SA die in Rede stehende Parole zu eigen gemacht hatte und der Angeklagte dies wusste". Ob das Symbol, also in diesem Fall die Parole, "einen gewissen Bekanntheitsgrad als Erkennungszeichen einer bestimmten Organisation besitzt oder es auch in einem anderen Kontext genutzt wird", sei nach der stehenden Rechtsprechung des BGH ohne Belang. Die Formulierung des BGH selbst, die SA habe sich die Parole "zu eigen gemacht", gesteht zu, dass sie unabhängig von dieser Organisation verwendet wurde. Die Urteile des Landgerichts Halle sind nicht veröffentlicht; es lässt sich also nicht nachvollziehen, wie das Gericht zu der Überzeugung kam, Höcke habe davon wissen müssen.
Die Stellung als Abgeordneter schütze Höcke nicht vor einer Verurteilung, da er die Äußerungen "nicht in Ausübung seines Mandates" gemacht habe. Eine Strafverfolgung sei in diesem Fall eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Die Geldstrafen aus beiden Verfahren vor dem Landgericht Halle belaufen sich auf 16.900 und 13.000 Euro. Mit der Zurückweisung der Revision durch den Bundesgerichtshof sind diese Urteile jetzt rechtskräftig.
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