Deutschland

Betrug bei Einbürgerungen – Tausende Fake-Zertifikate in Umlauf

Eigentlich sollen Integrationskurse dafür sorgen, dass Migranten, die nach Deutschland kommen, schnell die Sprache lernen und grundlegende Dinge über das Land wissen. Aber weil die Abschlussprüfungen auch beim Aufenthalt nutzen, wird wohl viel gefälscht.
Betrug bei Einbürgerungen – Tausende Fake-Zertifikate in Umlauf© https://www.gast.de/de/forschung-entwicklung/entwicklung/auftraege/deutsch-test-fuer-zuwanderer-dtz

Nach einer Recherche von RTL und Stern werden in Deutschland gefälschte Zertifikate über einen bestandenen Test im Integrationskurs, der einen Sprachtest und Wissen über das Alltagsleben in Deutschland abfragt, auf TikTok für etwa 1.500 Euro gehandelt. Es sollen sich binnen einer Woche über hundert Angebote gefunden haben.

40 "Sprachschulen", die nur auf TikTok existieren, haben behauptet, je 200 Kunden pro Woche zu beliefern; das wären 8.000 gefälschte Abschlüsse pro Woche und 416.000 pro Jahr. Diese Zertifikate sind eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung, die nach wie vor nach der 2024 geänderten Version bereits nach drei Jahren möglich ist. Kundschaft gibt es genug – allein im Jahr 2024 haben nach Angaben des BAMF über 360.000 Personen einen Integrationskurs neu begonnen.

Diese Zertifikate bestehen aus zwei Teilen: dem Sprachtest "Deutsch für Zuwanderer", der mindestens mit dem Niveau A2 bestanden werden muss, und dem Test "Leben in Deutschland", in dem beispielsweise abgefragt wird, wie die deutsche Verfassung heißt oder wodurch in Deutschland die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist. Beide Teile können bei jedem vom BAMF zugelassenen Träger abgelegt werden; das waren laut einer Anfrage der AfD im September 2024 1.609 verschiedene Träger, die vielfach mehr als einen Kursort aufweisen.

Dabei handelt es sich nicht nur um öffentliche, sondern vielfach auch um private und sogar um kommerzielle Träger. Diese Struktur führte bereits sehr früh zu Interessenkollisionen – eine strenge Bewertung der Leistungen der Teilnehmer führte zu einem statistisch schlechten Ergebnis des Trägers, was wiederum dessen zukünftige Verdienstaussichten schmälert; ein klassischer Anreiz für aufgebesserte Ergebnisse.

Nach den Aussagen eines Polizisten im Interview mit ntv sind diese gefälschten Zertifikate bereits seit etwa zwei Jahren im Umlauf. Der Interviewpartner hat derartige Zertifikate vor allem bei Syrern und Afghanen erlebt und begründet dies mit dem überwiegend sehr geringen Bildungsniveau, das einen ehrlichen Erwerb dieses Zertifikats fast unmöglich mache. Selbst bei Führerscheinkontrollen seien derartige Papiere bereits vorgezeigt worden: "Wir wollten den Ausweis und den Führerschein und bekommen stattdessen von jemandem, der absolut kein Deutsch spricht, einen Nachweis über die Sprachqualifikation B1. Als Polizist fühlt man sich dann veräppelt."

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat sich mittlerweile auch zu diesen Ergebnissen geäußert. "Nach aktuellem Ermittlungsstand könnten Hunderttausende solcher Dokumente im Umlauf sein", heißt es in der Erklärung, und die Täter, die diese Fälschungen vertreiben, ließen sich "mutmaßlich der organisierten Kriminalität zuordnen".

Offenkundig werden die Zertifikate in den Ausländerbehörden, bei denen sie für die Erteilung eines Aufenthalts oder gar für die Einbürgerung vorgelegt werden, nicht gründlich geprüft. "Um weitere Schäden zu verhindern, müssen sämtliche Verfahren, für die ein solches Zertifikat verlangt wird, umgehend ausgesetzt werden", meinte dazu Heiko Teggatz, der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft. "Es müssen sämtliche seit Inkraftsetzen des Chancen-Aufenthaltsrechts erteilten Aufenthaltstitel erneut geprüft werden." Und Teggatz ging sogar noch einen Schritt weiter, was jene betrifft, die diese gefälschten Dokumente vorgelegt haben: "Der Staat sollte in diesen Fällen einen besonderen Ausweisungsgrund geltend machen und konsequent abschieben."

Rechtlich ist eine Aberkennung in diesem Fall nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz möglich. Allerdings gibt es selbst im Fall einer arglistigen Täuschung einen Ermessensspielraum, und falls der Betroffene dadurch staatenlos würde, kann die Einbürgerung gar nicht zurückgenommen werden.

Außerdem ist die Vorlage einer solchen falschen Urkunde selbst eine Straftat, Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch. Allerdings: Schon eine kurze Suche im Internet liefert auch schon die Adresse einer Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf die Verteidigung solcher Betrüger spezialisiert hat. Der Anwalt, so die Webseite, habe "zahlreiche Verfahren wegen Urkundenfälschung – gerade im Kontext von Sprachzertifikaten – erfolgreich betreut". Der versprochene Erfolg ist eine Einstellung des Verfahrens. Statistiken darüber, in wie vielen Fällen derartiger Urkundenfälschung bisher ermittelt und in wie vielen davon das Verfahren eingestellt wurde, existieren bisher noch nicht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im vergangenen Jahr 83.185 Syrer eingebürgert. Nach Syrien zurückgekehrt sind mit Stand August seit der Machtübernahme von al-Dschaulani etwa 4.000.

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