Deutschland

Bundesregierung beschließt Gesetz für neuen Wehrdienst

Das Bundeskabinett hat das Wehrdienstgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht auch die zwangsweise Rekrutierung für den Fall vor, dass die Anzahl der freiwilligen Meldungen zum Dienst an der Waffe nicht ausreicht. Als Grund für das Gesetz gibt die Bundesregierung "russische Bedrohung" an.

Wegen einer angeblich bestehenden russischen Bedrohung hat die Bundesregierung ihr Wehrdienstgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf ermöglicht auch die zwangsweise Verpflichtung zum Wehrdienst. Bei einem Mangel an Soldaten, der durch freiwillige Verpflichtungen zum Dienst an der Waffe nicht ausgeglichen werden kann, greift eine Klausel, nach der zum Wehrdienst zwangsweise einberufen werden kann.

Genau aus diesem Grund waren die Wehrdienstpläne der Bundesregierung auch innerhalb der Koalition umstritten. Während die CDU die Verpflichtung zum Dienst im Gesetz stärker akzentuieren wollte, geht der SPD die Option zum Zwang schon jetzt zu weit. Einig ist man sich aber darin, dass Deutschland seine Verteidigungsfähigkeit erhöhen müsse, um glaubhaft abschrecken zu können. 

Ziel ist es, die Truppenstärke deutlich auszubauen. Die aktiven Streitkräfte sollen von jetzt 180.000 Männern und Frauen auf 260.000 ausgebaut werden. Ziel ist es, die Zahl der verfügbaren Soldaten unter Einschluss von Reservisten auf 460.000 Kämpfer anwachsen zu lassen. Laut 2+4-Vertrag, der die Grundlage der deutschen Einheit bildet, ist die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte auf 370.000 Soldaten begrenzt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Männer ab Jahrgang 2008 erfasst und an einer verpflichtenden Online-Befragung teilnehmen, mit der ihre Bereitschaft und Eignung für den Dienst an der Waffe festgestellt wird. Ab Sommer 2027 soll auch die "Musterung" – eine ärztliche Untersuchung, bei der die Wehrtauglichkeit festgestellt wird – wieder eingeführt werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages ganz unabhängig von der Feststellung einer tatsächlichen Bedrohungslage eine Wehrpflicht festlegen kann. Der Grundwehrdienst soll eine Dauer von sechs bis zwölf Monaten haben. 

Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag passieren. 

Die allgemeine Wehrpflicht wurde am 1. Juli 2011 ausgesetzt. Mit der Aussetzung begannen die Diskussionen darüber, wann und unter welchen Bedingungen wieder zur grundgesetzlich verankerten Wehrpflicht zurückgekehrt werden sollte. Mit der Behauptung, Russland stelle eine militärische Bedrohung für Deutschland und die westeuropäischen Staaten dar, wurde nun ein Argument für ihre Wiedereinführung gefunden. 

Aus dem Kreml werden die Behauptungen, Russland plane einen Überfall auf die Staaten der NATO, als absurd zurückgewiesen. 

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