
Deutscher IS-Chef darf abgeschoben werden - oder doch nicht?

Man sollte glauben, dieser Fall zumindest wäre einfach. Der Iraker Abu Walaa, der 2001 nach Deutschland kam und dort Asyl beantragte, und dann eine Karriere als islamistischer Prediger begann und als "IS-Chef von Deutschland" bekannt ist, wurde 2021 wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Aus seinem Umfeld soll unter anderem der Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, stammen; das Gericht befand, er habe Jugendliche als Kämpfer für den IS rekrutiert.
Der Landkreis Viersen, wo er zuletzt wohnte, will ihn nach dem Ende der Haft ausweisen – wogegen der Inhaftierte klagte, die Klage allerdings verlor. Heute wurde das Urteil rechtskräftig, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf mitteilte.

Abu Walaa hatte auf seine sieben Kinder verwiesen, die er in Deutschland habe; das Verwaltungsgericht befand jedoch, bei ihm sei keine Abkehr von seiner damaligen Haltung zu erkennen und es bestünde Wiederholungsgefahr.
Aber tatsächlich abgeschoben wird er deshalb noch lange nicht. Es wird erst abgewartet, wie sein neuerliches Asylverfahren ausgeht, da ihm im Irak eventuell die Todesstrafe drohen könnte. Ob er also nach dem Ende seiner Haftstrafe im Jahr 2027 abgeschoben werden kann, steht noch in den Sternen.
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