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"Aufruf zum Corona-Spaziergang": Polizist und AfD-Mitglied aus Beamtendienst entlassen

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Steffen Janich ist vom Dresdner Verwaltungsgericht aus dem Polizeidienst entlassen worden. Sein Vergehen war es, im April 2020 Anmelder eines sogenannten "Corona-Spaziergangs" gewesen zu sein. Zudem habe Janich "das politische System infrage gestellt".
"Aufruf zum Corona-Spaziergang": Polizist und AfD-Mitglied aus Beamtendienst entlassen© Screenshot: Facebook/Daniel Förster

Am 15. April 2020 wurden die Bürger der sächsischen Kreisstadt Pirna Zeugen einer Protestveranstaltung, organisiert durch den damaligen Dohmaer AfD-Kreisrat und Polizeibeamten Steffen Janich. Es kamen laut Berichterstattung der Sächsischen Zeitung "an die 150 Menschen in die Innenstadt" zur Demonstration gegen geltende "Corona-Maßnahmen". Einen Tag nach der angemeldeten Aktion hat dann die Polizeidirektion Dresden laut dem Artikel (Bezahlschranke) Ermittlungen gegen Janich eingeleitet. Ihm wurde "ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen". Rund fünf Jahre später informiert erneut die Sächsische Zeitung, dass der seit 2021 tätige Bundestagsabgeordnete laut vorläufigem Urteil wegen des "Corona-Spaziergangs aus Beamtendienst entfernt" wurde.

Am 27. März 2020 wurde in Verantwortung der damaligen Merkel-Regierung im Rahmen einer Großen Koalition die erste Änderung am sogenannten "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verabschiedet – in Verbindung mit weitreichenden Einschränkungen für die Bürger. Am 22. April 2020 wurde in einem Artikel der Sächsischen Zeitung über eine Protestveranstaltung in der Kreisstadt Pirna berichtet. Dazu heißt es:

"Erfunden hat die Versammlung der Dohmaer AfD-Kreisrat Steffen Janich, der auch im Gemeinderat sitzt. In einem Facebookpost sinnierte er darüber, wie es wäre, an einem Abend auf dem Pirnaer Marktplatz spazieren zu gehen und über Grundrechte (sprich deren Einschränkung bei der Bekämpfung des Virus) nachzudenken."

Exemplarisch für die damalige mediale Berichterstattung heißt es weiter zum Verlauf des Protestes:

"Es ist eine bunte Mischung auf dem Marktplatz: bekannte Unternehmer und Handwerker sind dabei, aber auch Köpfe aus der rechten Szene und Verschwörungstheoretiker. Ein Mann hält ein Schild hoch: 'Corona-Wahn Impfsklaven der Gates who? Ohne uns'."

Im Anschluss erfolgte laut Medien gegen den hauptberuflichen Polizeibeamten eine Anzeige der Polizeidirektion Dresden. Laut Artikel wurde der Polizist "in der Folge vom Dienst suspendiert". Dazu hieß es:

"Ihm wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Die sächsische Corona-Schutz-Verordnung sieht für einen 'Verstoß gegen Verbot der Organisation nicht zulässiger Veranstaltungen und Versammlungen' ein Bußgeld von 500 Euro vor. Zusätzlich zu den ordnungsrechtlichen Ermittlungen prüft die PD nun, ob dem Beamten Janich ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen wird."

Seit 2021 sitzt Janich für die AfD im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Bundestag. Im August 2021 erhielt der Politiker über die Website "Abgeordnetenwatch" die Frage: "Wie ist Ihre Meinung zur Impfung gegen Corona?" Die Beantwortung lautete:

"Diese mRNA-Impfstoffe gegen das Corona-Virus wurden über eine Notfallzulassung in Verkehr gebracht und sind bei Weitem noch nicht hinreichend erforscht. Ich sage NEIN zur Impfpflicht für notfallzugelassene Impfstoffe, auch nicht über die Hintertür. Ich sage auch NEIN zu einer Teilung unserer Gesellschaft in Geimpfte und Ungeimpfte. Erwachsene müssen selbst entscheiden, ob sie sich diese Stoffe impfen lassen wollen oder nicht. Bei Kindern und Jugendlichen haben diese selbst und ihre Eltern ausdrücklich, und nach einer vollumfänglichen Belehrung durch Ärzte, ihre Zustimmung zu erteilen. Impfkolonnen in der Schule lehne ich ab."

In einem Artikel der Sächsischen Zeitung aus dem Februar dieses Jahres (Bezahlschranke) heißt es zur Person:

"Der sächsische Verfassungsschutz stuft den Landesverband Sachsen der AfD seit Dezember 2023 als 'gesichert rechtsextremistisch' ein. Für Steffen Janich ist dies eine 'Diffamierung durch die Altparteien' und einen 'weisungsgebundenen Verfassungsschutz'. 'Ich fühle mich nicht als Rechtsextremer, und ich bin auch keiner', sagt er. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hat die Einstufung durch den Verfassungsschutz erst im Januar 2025 bestätigt."

Laut dem Artikel hat der AfD-Direktkandidat "im aktuellen Wahlkampf eine Aktionsform aus der Coronazeit wiederbelebt: den Autokorso". Mit dabei gewesen sei sichtbar "ein Banner mit der Aufschrift 'Wer Merz wählt, wählt den Krieg'". Wörtlich heißt es in dem Artikel weiter:

"Dass dies an die KPD-Parole 'Wer Hitler wählt, wählt den Krieg' aus den 1930er Jahren erinnert, ist laut Steffen Janich reiner Zufall. 'Sie sind der Erste, der diesen Bezug herstellt.'"

In einem weiteren aktuellen Artikel informiert die Sächsische Zeitung nun über das jüngste Kapitel zur Causa Janich. So heißt es final:

"Wegen kritischer Äußerungen und einem Aufruf zu einem 'Corona-Spaziergang' ist ein Polizist der Polizeidirektion Dresden aus dem Beamtendienst entfernt worden. Das habe die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden entschieden, teilte das Gericht mit."

Der Freistaat Sachsen als Dienstherr hatte dem Beamten neben der Rüge aufgrund des angemeldeten und durchgeführten "Spaziergangs" zudem vorgeworfen, "in verschiedenen Posts das politische System der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates insgesamt infrage gestellt [zu] haben". Aus Sicht der Disziplinarkammer habe der Polizeibeamte, "der wegen ähnlicher Beiträge in sozialen Medien bereits disziplinarrechtlich belangt worden war, das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren", hieß es in der Urteilsbegründung.

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