Deutschland

Brosius-Gersdorf verzichtet auf Kandidatur als Verfassungsrichterin

Die von der SPD nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, steht für das Amt nicht mehr zur Verfügung. Das geht aus einer Erklärung hervor. Als Grund nannte sie Widerstand bei den Koalitionspartnern.
Brosius-Gersdorf verzichtet auf Kandidatur als VerfassungsrichterinQuelle: www.globallookpress.com

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf verzichtet auf die Kandidatur als Verfassungsrichterin. Eine entsprechende Erklärung veröffentlichte die Bonner Kanzlei, die sie vertritt. Brosius-Gersdorf begründete den Schritt mit Widerstand in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Das Fachportal LTO dokumentiert die Erklärung im Wortlaut. Sie teilte mit:

"Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist."

Zudem drohe ein "Aufschnüren des 'Gesamtpakets' für die Richterwahl, was die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gefährdet, die ich schützen möchte", so Brosius-Gersdorf weiter. Auch müsse verhindert werden, dass sich "der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind".

Zudem erklärt die Juristin: "Die SPD-Bundestagsfraktion hat bis zuletzt an mir festgehalten. Sie stand uneingeschränkt vor und hinter mir. Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben. Großen Zuspruch und Rückendeckung habe ich auch von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von der Bundestagsfraktion Die Linke erhalten".

In ihrer Stellungnahme setzte sich die Juristin außerdem mit dem Vorwurf auseinander, Befürworterin einer Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu sein. Brosius-Gersdorf wies darauf hin, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen deren Legalisierung voraussetze. Sie betonte, dass der ihr zugeschriebene Satz "Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt", Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit sei.

Brosius-Gersdorf beklagte auch "Desinformation und Diffamierung" vonseiten der Medien, die sie als "ultralinke" Aktivistin dargestellt hätten. Sie sprach in ihrer Stellungnahme von einem "ehrabschneidenden Journalismus".

Die SPD-Fraktion im Bundestag drückte ihr Bedauern aus: "Die Entscheidung, ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen, bedauere ich zutiefst", schreibt deren Vorsitzender Matthias Miersch.

"Sie ist", so der Politiker weiter, "eine herausragende Juristin mit exzellenter fachlicher Qualifikation, großer persönlicher Integrität und einer klaren demokratischen Haltung. Die Angriffe, denen sie in den vergangenen Wochen ausgesetzt war, hatten mit einer sachlichen Auseinandersetzung nichts mehr zu tun. Sie wurde Ziel einer beispiellosen Kampagne. Das hinterlässt Spuren".

Parallel zur Debatte um ihre Person musste sich Brosius-Gersdorf auch gegen Plagiatsvorwürfe wehren. Zuletzt hatte der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber ein Gutachten verfasst, demzufolge ihr Ehemann Hubertus Gersdorf für sie bei der Abfassung ihrer Dissertation als "Ghostwriter" tätig gewesen sein soll. Die Juristin wies die Plagiatsvorwürfe durch eine von ihr beauftragte Kanzlei zurück. Dafür gebe es keine "Tatsachengrundlage", teilte ihr Anwalt Gernot Lehr dpa mit.

Mehr zum Thema - "Ghostwriting-Verdacht" – Neue Vorwürfe von Plagiatsprüfer Weber gegen Brosius-Gersdorf

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