
Anklage gegen Polizisten: Keine Ermittlung gegen Aschaffenburger Messermörder

Es ist ungewöhnlich und würde vermutlich nicht passieren, wäre der Messerangriff in einem Aschaffenburger Park, der einige Monate später folgte, nicht so spektakulär gewesen: Ein Aschaffenburger Polizist wird nun wegen Strafvereitelung im Amt angeklagt.
Monate vor dem tödlichen Angriff am 22. Januar dieses Jahres, bei dem der afghanische Asylbewerber Enamullah O. ein zweijähriges Kind und einen 41-jährigen Mann getötet hatte, war die Polizei in die Flüchtlingsunterkunft in Alzenau gerufen worden. Dort hatte er, nach Aussage von Mitbewohnern, eine 44-Jährige gewürgt und mit einem Messer angegriffen. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen, das Opfer wurde fotografiert, aber von dem zuständigen Beamten wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, "obwohl er über den Vorfall informiert war und sich ihm das Vorliegen einer nicht unerheblichen Straftat – gefährliche Körperverletzung – aufgedrängt haben muss", so die Staatsanwaltschaft Coburg.

Allerdings ist vorstellbar, dass dieses Verfahren zu keiner Verurteilung führt. Dies war nämlich nicht der einzige Vorfall mit Enamullah O.; im Gegenteil, die Süddeutsche Zeitung hat schon Ende Januar eine lange Liste von Vorfällen veröffentlicht, die von der Einreise des Täters im November 2022 bis zum Messerangriff im Januar 2025 reichen. Die erste Meldung über gewalttätiges Verhalten stammt dabei bereits vom Dezember 2022 aus einer anderen Asylunterkunft in Unterfranken. Sie führte zu strafrechtlichen Ermittlungen; das Verfahren wurde aber wegen widersprüchlicher Aussagen eingestellt. Ähnliches geschah in mindestens drei weiteren Strafverfahren wegen Übergriffen in den Unterkünften. Ein Umstand, der womöglich die Tatsache, dass beim letzten Vorfall nicht einmal mehr Ermittlungen aufgenommen wurden, beeinflusst hat.
Im Mai 2024 griff er sogar in einer Polizeiinspektion Beamte an; auch hier wird ermittelt. Der Mann wurde in die Psychiatrie gebracht (nicht zum ersten Mal), aber am selben Tag wieder entlassen. Im Juni dieses Jahres wurde er das erste Mal wegen Körperverletzung verurteilt, zu einer Geldstrafe.
Anschließend kam er in der Unterkunft in Alzenau; dort soll er randaliert und anschließend auf der Fahrt in die Klinik nach einem Rettungssanitäter getreten haben. Keines der Verfahren führte zu einer Strafe, die gravierend genug gewesen wäre, um an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet zu werden. Zwischendrin wird auch noch eine Dublin-Abschiebung nach Bulgarien, der Bulgarien bereits zugestimmt hatte, bürokratisch verbockt, und auch auf die darauf folgende Ablehnung des Asylantrags geschieht nichts. Da eine Abschiebung nach Afghanistan nicht möglich sei, nehmen ihn die bayerischen Behörden auch nicht in Abschiebehaft.
Der Einzige, der nun für die gesamte Abfolge verantwortlich gemacht werden soll, ist der zuständige Polizeibeamte bei dem Einsatz in Alzenau im August 2024. Ob die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage letztlich Erfolg haben wird, ist angesichts der gesamten Abfolge aber fraglich; Enamullah O. hatte schließlich seit seiner Ankunft immer wieder für Ärger gesorgt, aber selbst die Aufnahme von Ermittlungen gegen ihn in diesem einen Fall hätte vermutlich am Ergebnis nichts geändert. Zu viele andere Verfahren hatten schließlich bereits mit einer Einstellung geendet, so wie mehrere Versuche einer Einweisung in die Psychiatrie immer wieder mit seiner Freilassung endeten.
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