
"Ghostwriting-Verdacht" – Neue Vorwürfe von Plagiatsprüfer Weber gegen Brosius-Gersdorf
Seit Wochen sorgt die kontrovers geführte gesellschaftspolitische Diskussion zur vorgesehenen Personalie von Frauke Brosius-Gersdorf, als eine von drei Kandidaten für die Nominierung als Richterin am Bundesverfassungsgericht, für regelmäßige Schlagzeilen. Neben Kritik an früheren Aussagen zu Themen wie Schwangerschaftsabbrüchen, Impfpflicht und dem Neutralitätsgebot im Staatsdienst, wird die Rechtswissenschaftlerin und Professorin für öffentliches Recht auch mit dem Vorwurf des Plagiats in ihrer Dissertation konfrontiert. Der dafür kritisierte österreichische "Plagiatsjäger" untermauert nun seine Kritik und präsentiert neue Vorwürfe gegen die Richterkandidatin.
Mit Beginn erster Mutmaßungen und Vorwürfe seitens des österreichischen Plagiatsgutachters im Fall einer demnach fehlerhaften Dissertation der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf sieht sich Stefan Weber wiederum mit unterstellten Verleumdungsvorwürfen seitens Politik und Medien konfrontiert. Laut einem Welt-Interview und Artikel würde der "Plagiatsjäger" nun seine Vorwürfe präzisieren. Dazu heißt es einleitend:

"In einem neuen 86-seitigen Gutachten erhebt Plagiatsjäger Stefan Weber neue Vorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf. Es liege nahe, dass ihr Ehemann 'nahezu oder komplett die Doktorarbeit verfasst hat'. Deren Anwälte kündigen rechtliche Schritte an."
Am Ende seiner aktuellen Veröffentlichung heißt es seitens Weber unter dem Punkt "Richtigstellungen von falschen Narrativen, Falsch- und Desinformationen" (Seite 81):
"'Wegen angeblicher Plagiatsvorwürfe […], die er gerade wieder revidiert hat, […]'. (Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen) – Die schreiende Abgeordnete Haßelmann implizierte damit, dass zuvor von mir ein Plagiatsvorwurf erhoben wurde. Das ist falsch. Eine empirische Einordnung der Textübereinstimmungen (Plagiat, Ghostwriting oder Collusion) war lediglich zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Diese ist nunmehr mit dieser Dokumentation erfolgt."
Hinsichtlich der nun komplett evaluierten Vergleichsanalyse zweier Arbeiten, hinsichtlich auffälliger Übereinstimmungen, heißt es einleitend (Seite 3).
"Im Nachfolgenden werden Textübereinstimmungen präsentiert, die im Gesamtbild die These stark plausibilisieren, dass Hubertus Gersdorf als 'Ghostwriter' für die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf tätig war. Die Indizien dafür sind nicht nur gemeinsame Zitierfehler und gemeinsame distinkte Formulierungen, sondern vor allem auch die Tatsache, dass sich unter den Quellen der Textübereinstimmungen auch Texte befinden, die Hubertus Gersdorf bereits vor 1997 publiziert hat."
In dem aktuellen Gutachten haben Weber und seine Mitarbeiter "Hunderte Textpassagen markiert, die sich exakt so oder in leicht abgewandelter Form auch in der Dissertation von Hubertus Gersdorf finden lassen", so der Welt-Artikel erläuternd. Gegenüber der Bild-Zeitung erklärte der Gutachter, dass ein zuarbeitender Kollege, "der hauptsächlich mit der Sache betraut gewesen sei, davon ausgeht, dass Hubertus Gersdorf nahezu oder komplett die Doktorarbeit verfasst hat".
Weber konfrontiert Brosius-Gersdorf in seinem neuen Gutachten mit der geltenden Tatsache, dass die Wissenschaftlerin "laut der 1998 gültigen Promotionsordnung eine eidesstattliche Versicherung beizufügen hatte, in der unter anderem erklärt wurde, dass 'die Dissertation selbst angefertigt' wurde. Dazu heißt es weiter (Seite 2):
"Wäre die gegenständliche Dissertation hingegen 'Teil einer gemeinschaftlichen Arbeit“ gewesen (§ 2 Abs. 2 der PromO), wäre dies wohl in der Buchfassung vermerkt worden und müsste ein entsprechendes umfangreicheres Werk in Ko-Autorschaft existieren. Außerdem würde der 'eigene Anteil' dann wiederum nicht auf die gegenständliche Dissertation zutreffen!"
Zu dem zögerlichen, zurückhaltenden Auftreten von Brosius-Gersdorf in der Lanz-Sendung vom 15. Juli, mutmaßt Weber daher:
"Diese PromO hatte auch Gültigkeit für Frauke Brosius-Gersdorf. Dies ist also kein Bagatelldelikt und könnte auch eine Erklärung dafür sein, warum Frauke Brosius-Gersdorf in der Talkshow bei Markus Lanz keine Antwort auf die Frage von Herrn Lanz geben wollte ('Wer hat von wem abgeschrieben?') und stattdessen auf die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei verwies."
Vor den seitenlangen Darlegungen und möglichen "Beweisen" in dem Gutachten, erklärt Weber für interessierte Leser (Seite 4):
"Die Dokumentation erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das 'Ghostwriting' von Hubertus Gersdorf für die Dissertation seiner Frau (weit?) über das hier dokumentierte Ausmaß hinausgeht."
Es folgen drei exemplarische Beispiele aus dem Weber-Gutachten mit dem Titel:
"Dokumentation von 91 Passagen in der Dissertation 'Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip. Eine verfassungsrechtliche Studie zur Bundesbankautonomie vor und nach der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion' von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf mit Verdacht auf Ghostwriting durch Prof. Dr. Hubertus Gersdorf"
Am 4. August informierte Weber auf X:
"Ghostwriting-Verdacht in der Dissertation an zumindest 91 Stellen Gersdorf will nun gegen unser Gutachten klagen. SPD, Grüne, mehr als 300 Rechtswissenschaftler sowie Rechtswissenschaftliche Fakultät und Leitung der Universität Potsdam stellten sich schützend vor sehr wahrscheinlichen Promotionsbetrug."
NEUER ZWISCHENBERICHT IM FALL #BROSIUSGERSDORF#GHOSTWRITING-VERDACHT in der Dissertation an zumindest 91 StellenGersdorf will nun gegen unser Gutachten klagen.#SPD, #Grüne, mehr als 300 Rechtswissenschaftler sowie Rechtswissenschaftliche Fakultät und Leitung der Universität…
— „Plagiatsjäger“ (@SprachPhilo) August 4, 2025
Bärbel Bas, Bundesvorsitzende der SPD und Ministerin für Arbeit und Soziales, kommentierte zur Causa und ersten Vorwürfen seitens Webers:
"Sie ist eine exzellente Juristin, ihre Eignung für das höchste Gericht steht für uns außer Frage."
Laut Bild-Artikel, würde die beauftragte Anwaltskanzlei, die das Ehepaar Brosius-Gersdorf vertritt, in einer ersten "ausführlichen" Stellungnahme an den Gutachter "nicht nur die Vorwürfe komplett bestreiten", sondern erklärte zudem gegenüber der Bild-Redaktion, "Webers Anschuldigungen seien so abwegig, dass Bild nicht darüber berichten sollte". Wörtlich heißt es demnach: "Es sei 'nicht einmal ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben'. Deshalb sei 'es nicht gerechtfertigt, den von Weber aufgestellten Verdacht massenmedial zu verbreiten'."
Weber informierte wiederum im Rahmen seines Gutachtens über gegen seine Person durchgeführte Kampagnen:
"Auf X machte ein gefälschter Screenshot die Runde, wonach ich angeblich kurzfristig zugegeben hätte, dass [das Portal] NIUS der Auftraggeber meiner Recherchen in der Causa Brosius-Gersdorf sei. Dieser gefälschte Screenshot veranlasste einen gewissen Jean Peters von Correctiv zu dieser E-Mail an mich (11.07.2025):
Mit den Formulierungen "weiteren Beitrag" und "später" insinuiere der Correctiv-Aktivist, "dass die Angabe 'NIUS' zuvor von mir tatsächlich erfolgt wäre", so die Kritik seitens Stefan Weber.
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