Autos nach Russland verkauft: Fünf Jahre Haft und Millionenstrafe
Laut Medienberichten observierte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt Essen über einen längeren Zeitraum den verantwortlichen Verkäufer eines freien Autohauses. Der Verdacht lautete, dass ein mutwilliger Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) vorliege. Der 56-jährige Mann aus Lohra in Hessen wurde dann nach durchgeführter Razzia und anschließender Anklage beschuldigt, über Jahre verbotene Autoverkäufe "in 71 Fällen mit einem Wert von insgesamt rund fünf Millionen Euro" nach Russland organisiert zu haben, so die Hessenschau. Nun erfolgte vor wenigen Tagen der Urteilsspruch.
Nach längerer Observation durchsuchten im September 2023 Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen die Wohn- und Geschäftsräume des beschuldigten 56-Jährigen an seinem Wohnort in Lohra. Laut lokalen Medien wurden "neben umfangreichen beweiserheblichen Unterlagen zum Verkauf auch drei hochpreisige Pkw und fast 130.000 Euro Bargeld in Vollstreckung eines Vermögensarrestes sichergestellt."
Dem Mann wurde vorgeworfen, in den beschlagnahmten Unterlagen angegeben zu haben, die hochwertigen Autos legal in andere Länder verkauft zu haben. Die Hessenschau berichtet zum weiteren Verlauf der Ermittlungen:
"Angeklagt wurde der Mann anschließend wegen verbotener Autoverkäufe in 71 Fällen. Dabei ging es um Luxusfahrzeuge mit einem Wert von insgesamt rund fünf Millionen Euro. Der Verantwortliche eines freien Autohauses habe sie nach Russland verkauft und gebracht, womit er gegen das bestehende Ausfuhrembargo verstieß."
Es folgten weitere Untersuchungen und Auswertungen der beschlagnahmten Unterlagen. Dazu heißt es in einem Artikel:
"Nach monatelanger akribischer Auswertung der umfangreichen elektronischen und schriftlichen Beweismittel durch die Zollfahndung Essen, konnte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 71 Taten anklagen."
Das Portal News.de berichtet zum weiteren Verlauf der juristischen Ermittlungen und der anberaumten Verhandlung:
"Am 08. Juli 2025 verurteilte ihn das Landgericht Marburg wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch den verbotenen Verkauf und die verbotene Ausfuhr von Luxus-Fahrzeugen nach Russland."
Die zuständigen Richter verhängten dabei eine fünfjährige Freiheitsstrafe sowie "die Einziehung des Vermögens des Angeklagten in Höhe des Warenwertes der illegal ausgeführten Fahrzeuge, der sich auf ca. fünf Millionen Euro beläuft." Der Leiter des zuständigen Zollkriminalamtes wird mit der Erklärung zitiert:
"Für den Zoll hat die Überwachung der Einhaltung der EU-Sanktionen bei der zollrechtlichen Ausfuhr von Waren besonders hohe Priorität. Die umfangreichen und aufwendigen vom Zollfahndungsdienst unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführten Ermittlungen (…) endeten nunmehr erfolgreich in der Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen Haftstrafe. Besondere Bedeutung hat hierbei auch die wichtige Entscheidung der Einziehung des Vermögens des Angeklagten in Höhe des Warenwertes der illegal ausgeführten Fahrzeuge in Höhe von rund 5 Millionen Euro."
Das Urteil des Landgerichts Marburg ist laut Medien jedoch "noch nicht rechtskräftig".
Zuvor war bereits ein Autohändler aus Köln im April 2024 wegen des Verkaufs von Luxusfahrzeugen nach Russland verurteilt worden. Auch in diesem Verfahren vor dem Amtsgericht Köln wurde dem Beklagten vorgeworfen, vorsätzlich die von der EU verhängten Wirtschaftssanktionen umgangen zu haben. Dazu hieß es in der dpa-Meldung:
"Zwischen April und Oktober 2022 habe er 38 Luxuswagen und zwei Motorräder nach Russland verkauft. Der Gesamtwert der Exporte betrug den Angaben zufolge rund 4,7 Millionen Euro."
Ein Artikel der Rheinischen Post erklärte wörtlich zu dieser Anklage:
"Laut den von der EU verhängten Sanktionen ist der Verkauf von Kraftfahrzeugen ab einem Wert von 50.000 Euro und der Verkauf von Motorrädern ab 5.000 Euro in das Land von Präsident Wladimir Putin aber verboten."
Das letztjährige Urteil lautete dann, ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz, zwei Jahre Haft, die in diesem Fall jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden.
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