Deutschland

Deutschland muss Afghanen Einreisevisa erteilen

Eine erteilte Aufnahmezusage kann nicht zurückgenommen werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Geklagt hatte eine Afghanin und bekam Recht. Deutschland muss ihr und ihrer 13-köpfigen Familie Visa ausstellen. Die Bundesregierung hatte das Aufnahmeprogramm für Afghanen im Mai gestoppt.
Deutschland muss Afghanen Einreisevisa erteilenQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Matthias Gränzdörfer

Nachdem einer Afghanin und ihrer Familie von der Bundesregierung eine Zusage für eine Aufnahme in Deutschland erteilt worden ist, muss die Bundesregierung diese Zusage auch umsetzten und ihr und ihrer dreizehnköpfigen Familie Visa zur Einreise ausstellen. Das entschied das Verwaltungsgericht in Berlin. Im Streit um das Aufnahmeprogramm von Afghanen entschied das Gericht im Eilverfahren, dass eine gemachte Zusage ein bindender Verwaltungsakt sei. 

Das Verfahren zur Aufnahme verläuft in zwei Schritten. Das Bundesamt für Migration erteilt eine Zusage für eine Aufnahme. Kurz vor der Abreise erhalten die betroffenen Afghanen eine Bestätigung der Aufnahmezusage, die im vorliegenden Fall noch nicht erteilt worden war. Das Gericht urteilte, bereits die erste Zusage sei ein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt, aus dem sich der Anspruch auf Aufnahme herleite. Die Zusage könne nicht zurückgenommen werden. 

Der Afghanin und ihrer Familie müssen Visa für die Einreise ausgestellt werden. Das Auswärtige Amt muss die Visa sofort ausfertigen. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. 

Hintergrund ist, dass nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Jahr 2021 die damalige Bundesregierung mehrere Aufnahmeprogramme für Afghanen startete. Die neue Bundesregierung setzte diese Programme im Mai aus. Laut Angaben des Auswärtigen Amts warten noch rund 2.400 Afghanen auf die Ausstellung ihrer Visa. Eine rückwirkende Stornierung bereits erfolgter Aufnahmezusagen sei nicht möglich. Gleichzeitig gestand das Gericht der Bundesregierung zu, künftig keine neuen Aufnahmeversprechen mehr abzugeben und die Aufnahmeprogramme zu beenden. 

Obwohl es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, dürfte die Entscheidung auch für jene Afghanen relevant sein, die noch auf ihr Visum warten. Das Gericht stellte klar, dass auch nach der Aussetzung der Aufnahmeprogramme für Afghanen, bereits gemachte Zusagen eingehalten werden müssen. 

Im vergangenen Jahr wurden nach einem Anschlag eines Syrers auf das Stadtfest in Solingen, bei dem drei Menschen ums Leben kamen und acht weitere zum Teil schwer verletzt wurden, von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser 28 Afghanen abgeschoben. Eine Verbindung zwischen den abgeschobenen Afghanen und dem Anschlag in Solingen gab es indes nicht.   

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