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Benimmstunde für Opfernachfahren: Kulturstaatsminister Weimer rechtfertigt Kranzschändung von Dachau

Die Bundesregierung rechtfertigt die Kranzschändung in Dachau. Die Entfernung russischer und weißrussischer Kranzschleifen auf dem ehemaligen SS-Schießplatz Hebertshausen sei "nachvollziehbar und angemessen". Laut Gedenkstättenleitung erschweren Russland und Weißrussland selbst die Versöhnung mit den Deutschen.
Benimmstunde für Opfernachfahren: Kulturstaatsminister Weimer rechtfertigt Kranzschändung von Dachau© Russische Botschaft in Berlin

Im Anschluss an eine Gedenkzeremonie an die 4.000 ermordeten Rotarmisten auf dem ehemaligen SS-Schießplatz Hebertshausen hatte die Gedenkstättenleitung im Mai dieses Jahres die Entfernung der weißrussischen und russischen Kranzschleifen angeordnet (RT DE berichtete). Die Begründung: Auf dem Gedenkstättengelände herrsche ein Verbot der Verwendung staatlicher Symbole der Russischen Föderation und der Republik Weißrussland. Man zeige damit "Respekt vor den Opfern des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs". Dieses Vorgehen deutscher Gedenkstättenfunktionäre sorgte für große Empörung.

Das Bonner Generalkonsulat der Russischen Föderation reagierte und stellte bei den deutschen Strafverfolgungsbehörden einen Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens wegen Vandalismus und Beleidigung von Staatssymbolen. Mittlerweile wurde aus Medienberichten bekannt, dass die verantwortliche Staatsanwaltschaft München II die Strafanzeige nicht weiterverfolgt. Es liege kein zureichender Anfangsverdacht vor.

In einer Antwort auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Götz Frömming ließ Wolfram Weimer, seines Zeichens Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, am 13. Juni erkennen, dass das rabiate Vorgehen der Dachauer Gedenkstättenleitung von der Bundesregierung gutgeheißen wird (Drucksache 21/469). Die russischen und weißrussischen Diplomaten hätten die Vorgaben der Gedenkstättenleitung missachtet, auch indem sie "großformatige Sankt-Georgs-Bänder" am Revers getragen hätten. Die Entfernung der Schleifen in den Landesfarben sei "vorsichtig" und "ohne die Kränze zu beschädigen" vonstattengegangen. Bei Gedenkveranstaltungen achte man darauf, dass der russischen und weißrussischen Opfer des KZ Dachau in neutralen Farben, ohne nationalen Bezug, gedacht werde.

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Das Auswärtige Amt wiederum stellt sich hinter die Stellungnahme Weimers. Es tritt somit auch unter der Leitung von CDU-Außenminister Johann Wadephul in die Tradition des sogenannten "Baerbock-Erlasses", der die Nichtzulassung und gegebenenfalls Entfernung russischer und weißrussischer Offizieller bei Gedenkveranstaltungen zum 80. Jahrestag des Kriegsendes empfohlen hatte. Hintergrund der Handreichung war die Unterstellung, die Diplomaten könnten das Gedenken "zu propagandistischen Zwecken" instrumentalisieren.

Die Süddeutsche Zeitung ließ anschließend in einem ausführlichen Artikel die Stellungnahmen der deutschen Behörden zitieren. Russische und weißrussische diplomatische Delegationen, die getreu dem Protokoll ihrer Länder für Gedenkveranstaltungen vorgehen, stellte die Zeitung als Täter dar, die die Vorgaben der deutschen Ämter "missachteten". Nach Einschätzung der Gedenkstättenleitung seien es sie, die mit ihrem Benehmen die historische Versöhnung mit den Deutschen "derzeit erschweren".

Da somit die Bundesregierung das Abschneiden der Kränze billigt und die Staatsanwaltschaft das Einleiten eines Verfahrens verweigert, bleibt nur noch die Möglichkeit der Ahndung durch russische oder weißrussische Behörden. Die russische Botschaft ließ bereits im Mai verkünden, dass die Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation informiert worden seien.

Währenddessen lassen es sich mitfühlende Menschen nicht nehmen, der Ermordeten von Hebertshausen zu gedenken, zuletzt am 22. Juni, dem 84. Jahrestags des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion. Nun eben mit einer Sowjetflagge.

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