
SPD fordert "sofortigen" AfD-Verbotsantrag

Der SPD-Parteitag hat sich klar für die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen. In Berlin beschlossen die Delegierten einstimmig einen Antrag des Parteivorstands, der die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von "Belegen" für die Verfassungswidrigkeit der AfD fordert. Bei ausreichenden Belegen will die SPD auf einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht dringen.

"Mit einer Partei, die demokratische Regeln missbraucht, um die Demokratie von innen zu bekämpfen, ist kein fairer Wettbewerb möglich", argumentiert die Partei in ihrem Beschlusstext. "Jeder Versuch, sie in den demokratischen Diskurs einzubinden, läuft ins Leere." Die SPD sieht sich durch die Einstufung der AfD als "rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz bestätigt. "In dem Moment, in dem der Verfassungsschutz sagt, das ist eine gesichert rechtsextreme Partei, darf es kein Taktieren mehr geben, darf es keine Argumentation mehr geben", sagte Parteichef Lars Klingbeil.
In der Koalition besteht jedoch keine Einigkeit über ein mögliches AfD-Verbot. Die Union lehnt ein solches Verbot ab und will die AfD stattdessen politisch bekämpfen. Gerade in Ostdeutschland, wo der AfD-Wähleranteil besonders hoch ist, wird ein Verbotsverfahren sowohl in der CDU als auch in Teilen der SPD kritisch gesehen. Ein solches Verfahren könnte, laut Beobachter, die AfD sogar weiter stärken, und der Ausgang vor dem Verfassungsgericht ist ungewiss.
Kanzler Friedrich Merz sieht die Rufe nach einem Verbotsverfahren "sehr skeptisch". Auch der CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) ist der Ansicht, dass die bisherigen Erkenntnisse für einen Verbotsantrag nicht ausreichen. "Spätestens nach dem Compact-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss zudem jedem klar sein, welche hohen rechtlichen Hürden ein Verbotsverfahren hätte", sagte er den Funke-Zeitungen.
Ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht können die Regierung, der Bundestag oder der Bundesrat einleiten. Dabei muss nachgewiesen werden, dass eine Partei mit Einfluss aggressiv und kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung vorgeht. Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD allein gilt dafür noch nicht als ausreichender Beweis.
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