Deutschland

Aktionstag: 170 Razzien gegen "rechtsradikalen Hass und Hetze" im Netz

Die Polizei hat mit Beamten des Bundeskriminalamtes seit dem frühen Morgen im gesamten Bundesgebiet mehr als 170 koordinierte Einsätze durchgeführt. Ziel der Razzien war demnach eine "Offensive gegen digitalen Hass". Einsatzkräfte wurden zudem in 130 Verfahren bei Beschuldigten vorstellig.
Aktionstag: 170 Razzien gegen "rechtsradikalen Hass und Hetze" im NetzQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Tim Oelbermann

Die Polizei geht seit den frühen Morgenstunden bundesweit gegen "mutmaßliche Verfasser von Hass-Nachrichten im Internet" vor, so gleichlautende Agenturmeldungen. Ausgangspunkt ist demnach der alljährliche "Aktionstag gegen Hass und Hetze". Laut Medien wird in mehr als 170 Fällen wegen des "Verdachts der Volksverhetzung und des Beleidigens von Politikern" ermittelt. Die Beschuldigten sollen zu beanstandende Beiträge öffentlich in sozialen Medien geäußert haben. Die zentrale Leitung der Einsätze hat das Bundeskriminalamt. 

Die Bild-Zeitung berichtet von einem "Mega-Schlag gegen rechtsradikale Hetze", der "von ganz oben" angeordnet worden sei. Bei der medienwirksamen Aktion handelt es sich jedoch um den sogenannten "12. Aktionstag gegen Hasspostings" im Bereich der politisch motivierten Kriminalität. Bei den durchgeführten Razzien erfolgten "180 polizeiliche Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren", wie das federführende Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilte. In der offiziellen BKA-Mitteilung heißt es:

"In allen Bundesländern fanden heute polizeiliche Maßnahmen gegen strafbare Hasspostings und Hasskriminalität im Netz statt. Insgesamt wurden über 180 polizeiliche Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren umgesetzt, darunter über 65 Durchsuchungsbeschlüsse sowie die Vernehmung zahlreicher Beschuldigter. Als Zentralstelle initiierte und koordinierte das BKA den 12. Aktionstag."

Laut BKA-Mitteilung seien "zwei Drittel der strafbaren Hasspostings demnach dem rechten Spektrum zuzuordnen". Weiter heißt es:

"Hinzu kommen Fälle aus dem Bereich PMK (Politisch motivierte Kriminalität) -sonstige Zuordnung- sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen PMK -religiöse Ideologie-, PMK -links- und PMK -ausländische Ideologie-."

Als am häufigsten unterstellte Straftaten werden genannt:

"Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, die Belohnung und Billigung von Straftaten und Beleidigungen gegen Politiker."

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul wird mit den Worten zitiert:

"Digitale Brandstifter dürfen sich nicht hinter ihren Handys oder Computern verstecken können."

Das Online-Medium Nius berichtet:

"Allein in Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche Polizeibehörden involviert: Beamte aus Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und Münster schlugen zeitgleich um 6 Uhr morgens zu. In NRW sollen zwei Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt werden, insgesamt 14 Verdächtige sollen vernommen werden."

Mehrere Medien erinnern daran, dass bei dem letztjährigen Aktionstag der mittlerweile in diesem Zusammenhang bekanntere Stefan Niehoff "wegen des 'Schwachkopf'-Memes aus dem Bett geholt" wurde. Zu diesem extremen Vorfall existiert mittlerweile ein Dokumentarfilm mit dem Titel: "Schwachkopf-Affäre (Tale of a Meme)". 

Das LKA-Schleswig-Holstein informiert im Rahmen einer Mitteilung:

"Die polizeilich registrierten Fallzahlen von strafbaren Hasspostings steigen seit Jahren stark an. Insgesamt haben sich die Fallzahlen in Deutschland von 2021 (2.411 Fälle) bis 2024 (10.732 Fälle) mehr als vervierfacht. Der Großteil entfällt auf den Bereich PMK -rechts-, gefolgt von PMK -sonstige Zuordnung-."

Ein Grund für die steigende Wahrnehmung sei "auch die zunehmende Aufhellung des Dunkelfelds". Das BKA fordert auf seiner Webseite wörtlich auf:

"Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer von Hasspostings geworden sind, sollten Sie dies bei der örtlichen Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können."

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