Deutschland

Bundesverwaltungsgericht kippt "Compact"-Verbot

Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Damit war Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig. Das Urteil kam für manche Sympathisanten des Magazins überraschend.

Das Compact-Magazin hat im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Das verkündeten die Richter am Dienstagmorgen. Damit ist Nancy Faesers Verbot des Magazins rechtswidrig – das Magazin ist damit nicht länger verboten. Dies ist eine entscheidende Niederlage für die ehemalige Bundesinnenministerin. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann keine Berufung eingelegt werden, da das Bundesverwaltungsgericht bereits die letzte Instanz ist.

"Das Verbot ist vom Tisch. Wir haben gewonnen", sagte der Anwalt des Magazins, Ulrich Vosgerau, vor Journalisten. Compact habe auf der ganzen Linie gesiegt, jubelte Compact-Chef-Redakteur Jürgen Elsässer im Gerichtssaal. Er bezeichnete die Entscheidung als "ein großer Tag für die Demokratie, für die Freiheit und für das Volk". Dies sei die wichtigste Entscheidung für die Pressefreiheit seit Gründung der Bundesrepublik. Er fügte hinzu:

"Das ist epochal. Und steht in einer Reihe mit dem Erfolg des 'Spiegel' damals im Jahre 1962 gegen die Bundesregierung." 

Am 16. Juli 2024 hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die "Compact-Magazin GmbH" und ihr komplettes Print- und Onlineangebot verboten und aufgelöst. Bei einer morgendlichen Razzia in den Redaktionsräumen und mit Compact verbundenen Personen waren überdies sämtliche Objekte, die zur Tätigkeit des Mediums genutzt wurden, beschlagnahmt worden. Fotos mit dem Chef-Redakteur des Magazins, Jürgen Elsässer, im Bademantel vor Polizisten stehend, gingen damals um die Welt. Faeser hatte anschließend angekündigt: "Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten."

Kurz darauf im August hatten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig das Verbot in einem Eilverfahren teilweise vorläufig ausgesetzt, weil Zweifel an der Verhältnismäßigkeit bestanden. Die Bundesrichter bestätigten damit am Dienstag die Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August.

Compact-Mitarbeiter und Sympathisanten des Magazins feierten die Entscheidung. Der AfD-Abgeordnete Maximilian Krah schrieb auf X:

"Ein guter Tag, Glückwunsch an Jürgen Elsässer! Es zeigt sich, dass die Justiz trotz aller politischer Beeinflussung noch einen eigenen Spielraum hat und nutzt. Wir müssen jetzt die Urteilsgründe auswerten, um die Grenzen zu kennen." 

Die Entscheidung, die der Vorsitzende des Gerichts Ingo Kraft am Dienstag verkündete, gilt als Rückschlag für die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Sie hatte das Firmengeflecht hinter den Medien als eine Vereinigung nach dem Vereinsrecht verbieten lassen. Begründung war, dass das Handeln gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet und das Magazin dabei Sprachrohr für verfassungsfeindliche Ziele sei.

Richter Kraft erklärte: "Das Grundgesetz garantiert auch den Feinden Meinungs- und Vereinigungsfreiheit." Deshalb sei ein Vereinsverbot mit Blick auf Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich verfassungsfeindliche Haltungen als prägend erweisen. In der Gesamtheit sei das jedoch noch nicht erreicht. "Eine Vielzahl der Äußerungen lässt sich als überspitzte, aber zulässige Kritik an der Migrationspolitik verstehen."

Jürgen Elsässer dankte nach dem Gerichtsurteil am Dienstag den Richtern dafür, dass sie "der entfesselten Exekutive etwas entgegensetzten". Unmittelbar werde auch die AfD profitieren: "Wenn es unmöglich war, Compact zu verbieten, ist es auch unmöglich, AfD zu verbieten." Anfang Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft, nach einer Klage der AfD die Einstufung jedoch wieder ausgesetzt. Seit Jahren läuft eine Debatte über ein AfD-Verbot, die durch die Einstufung nochmals an Fahrt aufnahm.

Elsässers Anwalt Laurens Nothdurft erklärte im Anschluss an den Prozess, dass es sich um einen "Präzedenzfall" handele: "Ein kritisches Medium lässt sich künftig nicht mehr durch einen Federstreich einer Ministerin beseitigen."

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