
Berliner Verwaltungsgericht erklärt Grenz-Zurückweisungen für illegal

Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig.
Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürften sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt/Oder aus nach Polen zurückgeschickt wurden. Das berichtet die Bild am Montag.

Die drei Somalier kamen mit dem Zug aus Polen nach Deutschland. Am 9. Mai 2025 wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Zurückweisung wurde seitens der Bundespolizei mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat begründet. Dagegen wandten sich die Antragsteller, die sich derzeit in Polen aufhalten, mit Eilanträgen.
Laut den Aussagen einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Die verschärften Regeln gelten seit 7. Mai. Dobrindt hatte sie nur wenige Stunden nach seinem Amtsantritt verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es darüber hinaus:
"Die Bundesrepublik könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe. Insbesondere könne sie die Zurückweisungen nicht auf die Ausnahmeregelung des Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin. [...] Die Beschlüsse sind unanfechtbar."
Das Gericht entschied aber auch: Die Migranten können nicht verlangen, weiter ins Landesinnere zu reisen. Es ist auch möglich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder in der Nähe der Grenze durchzuführen.
Unterm Strich hat das Berliner Verwaltungsgericht damit der vermeintlich strengen Migrationspolitik von Bundeskanzler Friedrich Merz und seiner Union nach wenigen Wochen den Wind aus den Segeln genommen.
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