Deutschland

Gedenken an 4.000 ermordete Rotarmisten in Dachau – Gedenkstättenleitung lässt Kränze schänden

Vertreter Russlands und Weißrusslands hatten zum 80. Jahrestag des Kriegsendes Kränze mit Bändern in den jeweiligen Nationalfarben niedergelegt. Nun stellte sich heraus: Die Schleifen wurden abgeschnitten, und zwar auf Betreiben der Gedenkstättenleitung. Russland protestiert.
Gedenken an 4.000 ermordete Rotarmisten in Dachau – Gedenkstättenleitung lässt Kränze schänden© Russische Botschaft in Berlin

Vertreter der russischen und weißrussischen Botschaften in Deutschland, darunter der Botschafter der Russischen Föderation, Sergei Netschajew, hatten am 6. Mai 2025 Kränze in einem Teilbereich der KZ-Gedenkstätte Dachau niedergelegt. Die Kranzschleifen waren in den russischen und weißrussischen Nationalfarben gehalten. Die Diplomaten wollten damit der ermordeten sowjetischen Kriegsgefangenen am Denkmal beim ehemaligen SS-Schießplatz Hebertshausen gedenken.

In Hebertshausen, etwa zwei Kilometer vom KZ Dachau entfernt, hatte die SS ab den Jahren 1937/38 einen Schießplatz zur Ausbildung an der Waffe errichtet. Ab 1941 wurde dieser Ort auch als Hinrichtungsstätte genutzt. Nach dem Überfall auf die Sowjetunion ermordete die SS dort sowjetische Kriegsgefangene. 4.000 gefangene Rotarmisten sind den Massenexekutionen in Hebertshausen zum Opfer gefallen.

Angaben auf der Webseite der Gedenkstätte zufolge zwang die SS "die Soldaten, sich zu entkleiden und in Fünferreihen in der rechten Schießbahn vor dem Kugelfang aufzustellen. Dann wurden sie in die linke Schießbahn getrieben, mit Handschellen an Pfähle gekettet und erschossen." 1964 wurde dort ein Mahnmal zum Gedenken an die Ermordeten eingerichtet, seit 2014 ist der ehemalige SS-Schießplatz eine Gedenkstätte.

Diesen Mittwoch gab die Botschaft der Russischen Föderation auf ihrer Homepage und in den sozialen Medien bekannt, dass ihren Informationen zufolge die Schleifen an den Kränzen abgeschnitten worden sind. Es handelte sich um die Kränze der Botschaft Russlands in Berlin, des Generalkonsulats Russlands in Bonn, des Generalkonsulats der Republik Belarus in München und des Honorarkonsuls Russlands in Nürnberg. Dies muss bald nach dem Besuch der Delegationen geschehen sein, als die Blumen noch frisch waren. Die russische Botschaft spricht von einer Kranzschändung.

Nachfragen der Botschaft der Russischen Föderation ergaben, dass die Beschädigung der Kränze auf direkte Anweisung der Gedenkstättenleitung selbst hin geschah. Als Begründung habe die Gedenkstätte KZ Dachau lapidar auf "bestehende Einschränkungen" hingewiesen. Sie habe – so die Angaben der Gedenkstätte – ein Verbot der Verwendung staatlicher Symbole der Russischen Föderation und der Republik Belarus auf dem Gelände der Gedenkstätte verfügt und sei mit dem Abschneiden der Kränze diesem Verbot nachgekommen.

Über einen Zusammenhang mit dem sogenannten Baerbock-Erlass kann spekuliert werden. Darin hatte das Auswärtige Amt Landkreisen und Kommunen Hinweise gegeben, wie mit russischen und weißrussischen Vertretern anlässlich der Feierlichkeiten zum 80. Jahrestag des Kriegsendes umzugehen sei. Sie sollten nach Möglichkeit davon ausgeschlossen werden.

Mittlerweile hat die Botschaft der Russischen Föderation dem Auswärtigen Amt eine Protestnote zugeleitet. Man protestiere gegen "eine eklatante Verunglimpfung des Andenkens der Opfer des Nationalsozialismus und der Hoheitszeichen der Russischen Föderation", so die Verlautbarung der Botschaft. Das Vorgehen der Gedenkstättenleitung sei inakzeptabel.

Auch das russische Außenministerium meldete sich zu Wort. Die Sprecherin Maria Sacharowa wies bei einer Pressekonferenz am 27. Mai darauf hin, die Russische Föderation würde "das Geschehene als einen willkürlichen Akt betrachten, der darauf abzielt, die Geschichte zu leugnen und umzuschreiben, das Andenken an die Opfer des Nationalsozialismus zu beleidigen, die Verbrechen Hitlers und seiner Mitstreiter zu rechtfertigen und zu billigen und die Staatssymbole von Ländern zu verhöhnen, deren diplomatische Vertretungen in Deutschland gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 akkreditiert sind".

Die Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation wurden über den Vorfall informiert. In Deutschland hat das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn die Zerstörung der Kränze in der Gedenkstätte Dachau als Vandalismus zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft München II prüft mittlerweile den Sachverhalt. Nun bleibt abzuwarten, ob die (immerhin weisungsgebundene) deutsche Staatsanwaltschaft den Vorfall in Dachau ahnden wird.

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