
Bielefelder Messerstecher jetzt Fall für die Bundesanwaltschaft

Der Syrer, der am Sonntagmorgen vor einer Bar in Bielefeld auf vier Männer sowie eine Frau eingestochen und zwei davon lebensgefährlich verletzt hatte, wurde inzwischen nach einer landesweiten Fahndung nicht nur gefasst und erfolgreich dem Haftrichter vorgeführt – das Verfahren wurde sogar von der Bundesanwaltschaft übernommen.
"Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist", heißt es in der Karlsruher Presseerklärung. Der 35-jährige Mahmoud M. soll Kontakte zu islamistischen Gefährdern gehabt haben. Auch Telefonnummern, die in seinem Zimmer in der Asylunterkunft gefunden wurden, sollen in diese Richtung deuten. Zudem waren im Rucksack, den der Mann am Tatort seines Angriffs zurückgelassen hatte, nach Presseangaben weitere Waffen und brennbare Flüssigkeit.

M. war über die Türkei nach Europa eingereist und hatte im Dezember 2023, so NRW-Innenminister Herbert Reul, in Deutschland einen "befristeten Schutzstatus" erhalten. In der Bild wurde der ebenfalls syrische Zimmergenosse in der Unterkunft, in der er lebte, zitiert:
"Er hat ständig über Terrorismus geredet und über das Töten von Menschen, dass er sich dem IS anschließen und nach Syrien in den Krieg möchte."
Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich zum Bielefelder Anschlag geäußert: Inzwischen hätten sich die Hinweise verdichtet, dass der Täter aus einer islamistischen Motivation gehandelt habe.
In den letzten Tagen hatte es mehrfach öffentliche Empörung darüber gegeben, dass die Täter anderer Messerattacken von den zuständigen Haftrichtern wieder auf freien Fuß gesetzt worden waren. Diese waren allerdings nicht ganz so schwerwiegend gewesen wie der Bielefelder Vorfall.
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